eine studentische Hilfskraft der Rechtswissenschaften (m/w)

Stand:
Off

Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell finanzierte und gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucher*innen in Fragen des privaten Konsums. Die anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit.

Zur Unterstützung unserer juristischen Tätigkeiten in der Beratung und der Verbandsklage suchen wir ab sofort

eine studentische Hilfskraft der Rechtswissenschaften (m/w)

Ihre Aufgaben:

  • Informationsrecherchen und Erarbeitung verbraucherrechtlicher Sachverhalte einschließlich der wettbewerblichen Beurteilung
  • Mithilfe bei der Vorbereitung von Verbandsklageverfahren
  • Unterstützung der Fachgebiete Recht, Beratung und Verbandsklage bei Korrespondenz und Organisation von Verbraucheranfragen
  • themenspezifische Unterstützung der Öffentlichkeits- und Medienarbeit


Wir erwarten von Ihnen:
  • Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (ab 4. Semester)
  • Zivilrechtliche Kenntnisse, insbesondere des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts
  • verbraucherpolitisches Interesse und Engagement
  • hohe kommunikative Fähigkeiten, insbesondere komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen
  • soziale Kompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit
  • EDV-Kenntnisse

Die Bezahlung erfolgt auf der Grundlage einer Stundenvergütung von 10 Euro. Ihr Einsatz erfolgt nach Absprache und beträgt maximal 10 Wochenstunden. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung mit Angabe möglicher Arbeitszeiten. Ihre Bewerbung erbitten wir unter Angabe der Kennziffer ST-RB-062017 an die Verbraucherzentrale Berlin, Frau Ruthenberg, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, bewerbung@vz-bln.de

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.