Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Nehmen Sie an unserer Umfrage zur CLAIM Rechtsanwalts GmbH teil, um eine Sammelklage möglich zu machen.
  2. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert.
  3. Informieren Sie andere Betroffene über unser Verfahren und unseren News-Alert. Je mehr Menschen sich melden, desto wahrscheinlicher können wir Sammelklage erheben.
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Worum geht es?

Die CLAIM Rechtsanwalts GmbH ist der Verbraucherzentrale bereits aus verschiedenen Fällen durch Beschwerden von Verbraucher:innen bekannt.

Das Geschäftsmodell: Die Rechtsanwalts GmbH hat Verbraucher:innen angeschrieben, weil sie angeblich falsch geparkt hatten. Sie verlangte von ihnen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das ist mit Kosten verbunden. Für den Fall, dass die Angeschriebenen nicht zahlen oder eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht abgeben wollten, wurde mit rechtlichen Schritten gedroht. Als Rechtsgrundlage für die Geltendmachung der Forderungen wurden besitzrechtliche Ansprüche nach §§ 1004, 858, 862 BGB angeführt. Um die angedrohten rechtlichen Schritte zu vermeiden, wurde Verbraucher:innen ein Vergleich angeboten, bei dem sie einen bestimmten Geldbetrag an die Kanzlei zahlen sollten. 

Nach einem von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstrittenen Urteil sind solche Forderungsschreiben unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig. Gegebenenfalls kann das Geld, das von Verbraucher:innen auf ein solches Vergleichsangebot gezahlt wurde, zurückgefordert werden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie genau ist die CLAIM Rechtsanwalts GmbH vorgegangen?

Die Verfahren liefen nach unserem Kenntnisstand in der Regel so:

  1. Auf einer Website (etwa „falschparkermelden.de“, „verkehrsrechtsinkasso.de“) oder in einer App konnten Parkverstöße auf einer privaten Parkfläche an den Anbieter gemeldet werden. Dieser wurde über die App oder über die Website beauftragt, die Ansprüche gegen die (vermeintlichen) Störer:innen durchzusetzen. Inzwischen sind die Seiten nicht mehr existent oder werden von anderen Anbietern betrieben. Diese sind von der möglichen Sammelklage nicht betroffen.
  2. Die identifizierten Fahrzeughalter:innen erhielten dann ein Schreiben der CLAIM Rechtsanwalts GmbH, welches dem unten abgebildeten Schreiben ähnelte.
  3. Dabei wurde wegen behaupteten Parkverstoß ein besitzrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Die Angeschriebenen wurden dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies ist verbunden mit Kosten, die ebenfalls geltend gemacht wurden.
  4. Sofern die Betroffenen diese Erklärung nicht abgeben wollten, wurde mit einer Klage auf Unterlassung bzw. Zahlung oder dem Vorgehen im Wege der einstweiligen Verfügung gedroht. Als „milderes Mittel“ wurde den Betroffenen angeboten, die Sache durch eine Zahlung eines pauschalen Betrages (etwa 20,00 €/30,00 €/ 40,00 €/…) aus der Welt zu schaffen.
  5. Wenn dieses Angebot nicht angenommen wurde, baute die Kanzlei mit weiteren Schreiben Druck auf und forderte weiter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Dabei wurden die geltend gemachten Anwaltskosten immer weiter erhöht.

Eine gerichtliche Durchsetzung der behaupteten Ansprüche ist nach unserem Kenntnisstand allerdings in keinem einzigen Verfahren erfolgt.

Was hat die Verbraucherzentrale bisher unternommen?

Wir haben den Anbieter abgemahnt und von diesem unter anderem gefordert, es zu unterlassen von einem Verbraucher im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines angeblichen Unterlassungsanspruchs die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages als “milderes Mittel“ gegenüber der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bzw. gegenüber der gerichtlichen Inanspruchnahme auf Zahlung und Unterlassung zu fordern.

Da der Anbieter hierzu nicht bereit war, haben wir im Juli 2023 Klage zum Landgericht Köln erhoben (Az. 84 O 94/23). Dieses urteilte am 21.02.2024 in unserem Sinne und untersagte das Vorgehen der CLAIM Rechtsanwalts GmbH.

Der Anbieter hat dagegen Berufung zum OLG Köln eingelegt (6 U 19/24). Dieses Rechtsmittel nahm die Rechtsanwalts GmbH allerdings wieder zurück, nachdem das OLG Köln für die Berufung keine Aussicht auf Erfolg sah. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Weitere Informationen und das Urteil im Volltext: Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken.
 

Welches Ziel verfolgt die Sammelklage?

Wir sehen in dem Vorgehen des Anbieters eine Verletzung von Verbraucherrechten, was gerichtlich bestätigt wurde. Daher streben wir eine Sammelklage gegen das Unternehmen an. In diesem Verfahren soll der Anbieter verpflichtet werden, unrechtmäßig erlangte Beträge an Betroffene herauszugeben.

Wer ist von der möglichen Klage betroffen?
  • Wir haben Ihnen hier auf der Seite ein Tool bereitgestellt, mit dem Sie überprüfen können, ob Ihr Fall möglicherweise unter den Sachverhalt fällt, welcher der Sammelklage zugrunde gelegt werden soll. Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus! Nur so können Sie prüfen, ob Ihr Fall geeignet ist, um sich einer möglichen Sammelklage anzuschließen.
  • Auf dieser Seite können Sie sich auch für unseren News-Alert zu dieser möglichen Klage anmelden. Wir informieren Sie dann regelmäßig über alle weiteren Schritte des Verfahrens. Die gesammelten Daten dienen der Verbraucherzentrale dazu, zu prüfen, ob genügend Verbraucher betroffen sind, um eine Sammelklage einzureichen. Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung vertraulich behandelt und nur zu den dort genannten Zwecken verwendet.
  • Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zum News-Alert und die Eingabe der Daten ist nicht die Anmeldung zur Sammelklage selbst. Wenn Sie sich der Klage anschließen möchten, können Sie dies nur auf der Seite des Bundesamtes für Justiz vornehmen. Die Teilnahme an der Klage ist für Sie kostenfrei! Sobald die Klage von uns eingereicht ist und das Klageregister eröffnet wurde, informieren wir Sie über den News-Alert sowie über unsere Website. Nach Eröffnung des Klageregisters können Sie sich zur Klage anmelden. Ab Erhebung der Klage informieren wir auch auf der Website www.sammelklagen.de über alle Entwicklungen.
Was ist, wenn ich nicht von CLAIM angeschrieben wurde, sondern von einem anderen Anbieter?

In dem Fall sind Sie von der möglichen Sammelklage nicht betroffen. Ein Vorgehen gegen weitere Anbieter wird intern geprüft, steht aber derzeit nicht an. Mit einer Sammelklage kann die Verbraucherzentrale grundsätzlich immer nur gegen einen Anbieter vorgehen. Achten Sie also bitte genau darauf, von wem das Schreiben stammt. Auf unserer Website und auf www.sammelklagen.de werden Sie informiert, falls weitere Verfahren geplant werden.

Kann ich den gesamten Betrag zurückverlangen?

Die Klage ist derzeit nur darauf gerichtet, den rechtswidrig geforderten Vergleichsbetrag zurückzuerhalten. 

Mein Fall scheint unter die geplante Klage zu fallen, was muss ich zur Anmeldung beachten?

Sobald die Möglichkeit zur Anmeldung beim Bundesamt für Justiz besteht, erfahren Sie dies auf dieser Seite oder durch den News-Alert. Sie müssen sich dann dort eintragen um sich an der Klage zu beteiligen. Ausfüllhilfen werden durch das Bundesamt und durch uns zur Verfügung gestellt.

Die Anmeldung zur Sammelklage erfolgt auf eigene Verantwortung. Bitte prüfen Sie daher ihren Fall genau, ob eine Betroffenheit besteht. Die erforderlichen Informationen finden Sie auf unserer Website und nach Klageerhebung auch auf der Website des Bundesamts für Justiz. Aktuelle Entwicklungen rund um die Sammelklage finden Sie auch immer auf unserer Homepage oder in unserem News-Alert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Abonnieren Sie unseren News-Alert zur geplanten Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH. Sie erhalten dann Informationen über den weiteren Verlauf und werden informiert, sobald Sie sich der Sammelklage anschließen können.

Das Anschreiben der CLAIM Rechtsanwalts GmbH

Erste Seite des Anschreiben das Betroffene erhalten haben
Zweite Seite des Anschreiben das Betroffene erhalten haben
dritte Seite des Anschreiben das Betroffene erhalten haben
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Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

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Bundesgerichtshof

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