GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

Stand:
In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen
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Gericht folgt Argumentation des vzbv

Das Gericht erklärte, dass die Tarifspaltung der GASAG nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung unzulässig war. Kund:innen in der Grund- und Ersatzversorgung hätten keine unterschiedlichen Preise in Rechnung gestellt werden dürfen, die sich nach dem Belieferungsbeginn richteten. Dies gelte unabhängig davon, ob die GASAG Gründe für diese Ungleichbehandlung vorbringen könne.

Einen Vergleich hat die GASAG trotz intensiver Bemühungen des Gerichts abgelehnt.  

Verbraucher:innen können sich nicht mehr für die Klage anmelden. Die Abmeldung kann bis zum Ablauf des 21. März 2025 gegenüber dem Bundesamt für Justiz erklärt werden.
 

Baldiges Urteil erwartet

Eine Entscheidung soll kurzfristig verkündet werden. Momentan sieht es danach aus, dass das Gericht die Tarifspaltung für unzulässig erklären wird. Dann hätten angemeldete Betroffene einen Anspruch auf Erstattung. Das Urteil muss aber abgewartet werden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wäre in jedem Fall möglich. 

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.