Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Stand:
Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.
  • Verbraucher:innen meldeten über den Aufruf "Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?" dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Fälle, bei denen sie für eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung privat zahlen sollten.
  • In zwei Drittel der Fälle nahmen Verbraucher:innen die medizinische Leistung trotz der ungerechtfertigten Kostenforderung in Anspruch.
  • 19 Prozent der Verbraucher:innen wurden im Vorfeld der Behandlung nicht einmal über die privat zu tragenden Kosten informiert.
  • Der vzbv fordert: Finanzielle Motive dürfen ärztliche Versorgungsentscheidungen nicht beeinflussen – ein stärkerer Patientenschutz ist notwendig. 
Off

Hintergrund: Das steckt hinter dem Verbraucheraufruf

Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten beim Arztbesuch. Doch Verbraucher:innen berichten immer wieder, dass Ärzt:innen ihnen Kassenleistungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) verkaufen. Patient:innen sollen also für Leistungen bezahlen, die von der Krankenkasse gedeckt sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb einen Verbraucheraufruf gestartet.  

Die Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands schaltete den Verbraucheraufruf "Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?" am 29. Februar 2024 auf der Webseite der Verbraucherzentralen. Ausgewertet wurden 297 bis zum 16. September 2024 eingegangene Meldungen von Verbraucher:innen. Rückschlüsse auf die Häufigkeit der Problemschilderungen in der Gesamtbevölkerung sind aus den Daten nicht ableitbar.

Bisherige Erkenntnisse des Verbraucheraufrufs

19 Prozent der Verbraucher:innen gaben an, nicht über die privat zu tragenden Kosten im Vorfeld der Behandlung informiert worden zu sein. In zwei Dritteln der Fälle berichten sie, dass sie trotz der Eigenkosten die medizinische Leistung in Anspruch genommen haben.  

Dabei sticht die Hautkrebsfrüherkennung beim Dermatologen hervor. Verbraucher:innen berichten davon, dass sie die Kosten für diese Kassenleistung ganz oder anteilig tragen müssen, sofern sie überhaupt einen entsprechend qualifizierten Facharzt oder eine Fachärztin in ihrer Umgebung finden.

„Es überrascht nicht, dass Patient:innen zusätzliche Kosten in Kauf nehmen. Ihre Verhandlungsposition wird dadurch geschwächt, dass Termine bei anderen Ärzt:innen meist nur mit erheblichen Wartezeiten oder teils gar nicht zu bekommen sind. Das erhöht die Zahlungsbereitschaft“, erläutert Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik, in einer Presseerklärung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vom 23. Oktober 2024. „Patient:innen müssen besser vor fragwürdigen IGeL-Praktiken geschützt werden“, so Schröder. Dazu gehöre auch eine Überarbeitung des veralteten Patientenrechtegesetzes aus dem Jahr 2013 mit Hinblick auf die Umwandlung von Kassenleistungen zu IGeL.

Machen Sie mit!

Sie wurden auch von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin unnötig zur Kasse gebeten? Der Aufruf ist weiterhin aktiv – wir freuen uns über Ihre Teilnahme! Jetzt teilnehmen

Eine Frau hat Fragezeichen beim Blick auf ihre Rechnung vom Arzt. Daneben ein Ausrufezeichen mit dem Wort Aufruf.

Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?

Mitunter verlangen Ärzt:innen für diagnostische Maßnahmen und medizinische Behandlungen eine Selbstzahlung durch Patient:innen, obwohl die Kosten dieser Leistung im Regelfall von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Ist Ihnen so etwas schon mal passiert? Schildern Sie uns Ihre Erfahrung!

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.