Sicher ist sicher - auch in der Küche

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Bunte Silikonbackformen, niedliche Schälchen mit Kindermotiven und knallige Pfannenwender sind ein toller Blickfang in der Küche. Aber sind sie auch sicher?
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Geschirr aus Melamin darf beispielsweise nur bis maximal 70 ° C erwärmt werden, um keine schädlichen Stoffe abzugeben. Diese Temperatur wird beim Aufwärmen in der Mikrowelle von Tee oder Milch in der Kunststoff-Kindertasse aber schnell erreicht. Dem schlecht oder gar nicht gekennzeichneten Geschirr kann man das nur leider nicht ansehen. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen zeigte, dass bei fast der Hälfte der Kinderprodukte keinerlei Angaben zur geeigneten Temperatur zu finden sind.

Oder wussten Sie, dass die praktische und gern verwendete Alufolie unter bestimmten Umständen Bestandteile an Lebensmittel abgibt? Durch stark saure oder salzige Lebensmittel kann sich Aluminium lösen und ins Essen übergehen – gar nicht lecker! Zitrusfrüchte, Essiggurken, Salzheringe oder auch Wurst gehören daher nicht in Alufolie, weder zur Aufbewahrung noch zur Zubereitung. Das steht sogar auf der Verpackung der Folie, aber wer schaut dort schon ins Kleingedruckte ...

Weitere Informationen und Tipps zum richtigen und sicheren Umgang mit Küchenutensilien finden Sie hier und hier.

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

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Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.