Besuchen Sie uns auf unserem Familientag am 10. November!

Stand:
Spiel, Spaß und Wissenswertes rund um Verbraucherthemen im Labyrinth-Kindermuseum Berlin
2. Familientag der Verbraucherzentrale Berlin
Off

Kann ich den Joghurt noch essen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist? Muss Mama die Erweiterung für mein Online-Spiel bezahlen, die ich heimlich gekauft habe?
Und was verbraucht mehr Strom: der Wäschetrockner oder der Kühlschrank? Kleine und große Verbraucher fühlen sich manchmalwie in einem Labyrinth aus Fragen und finden nicht immer die richtigen Antworten.

Gut, dass es den Familientag der Verbraucherzentrale gibt! Hier können Kinder und ihre Eltern spielerisch viel Wissenswertes zu Kaufverträgen, gesunder Ernährung, Energiesparen oder Versicherungen erfahren. Wer mag, kann sein Wissen beim Sinnesparcours
oder der großen Verbraucherrallye testen.

Unsere Themen:

  • Kaufverträge, Gewährleistung, Garantie
  • Lebensmittel und ERnährung
  • Handyverträge und Online-Käufe
  • Versicherungen und Altersvorsorge
  • Energiesparen


Der 3. Familientag der Verbraucherzentrale findet statt am 10. November 2018 im

Labyrinth Kindermuseum Berlin
Osloer Straße 12
13359 Berlin

von 11 bis 18 Uhr. Der Eintritt ist an diesem Tag frei!

Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
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Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.