Folge 15: Mogelpackungen

Stand:
Wenn beim Öffnen der Lebensmittelverpackung auffällt, dass der Inhalt zu großen Teilen aus Luft besteht, ist das für viele Verbraucher ein Ärgernis. Doch wie sehen eigentlich die gesetzlichen Vorgaben aus, worauf können Verbraucher achten und wann kann man wirklich von einer „Mogelpackung“ sprechen?
Geöffnete Chipstüte

Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer neuen Folge.

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Hören Sie hier die 15. Folge unserer Verbrauchertipps:

Weitere Informationen dazu finden Sie bei 105'5 Spreeradio unter:
www.spreeradio.de/verbrauchertipps

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

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Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

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