Wenn beim Öffnen der Lebensmittelverpackung auffällt, dass der Inhalt zu großen Teilen aus Luft besteht, ist das für viele Verbraucher ein Ärgernis. Doch wie sehen eigentlich die gesetzlichen Vorgaben aus, worauf können Verbraucher achten und wann kann man wirklich von einer „Mogelpackung“ sprechen?
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Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer neuen Folge.
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Hören Sie hier die 15. Folge unserer Verbrauchertipps:
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Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie
Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen
Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.