Unterrichtsmaterial "Verbraucherpolitik"

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Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter. In diesem Unterrichtmaterial lernen die Schülerinnen und Schüler anhand eines Fallbeispiels die Instrumente der Verbraucherpolitik kennen.
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In dieser Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg lernen die Schülerinnen und Schüler anhand eines Fallbeispiels die Instrumente der Verbraucherpolitik kennen. In der Auseinandersetzung mit dem Fallbeispiel wird den SuS bewusst, wie die Instrumente der Verbraucherpolitik in alltäglichen Konsumsituationen wirken können.

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Lehrerhandreichung

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Schülerarbeitsblatt - Niveau G

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Schülerarbeitsblatt - Niveau M + E

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Lösungen - Niveau G

 

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Verbraucher

Unterkategorie
3.1.1.1 Konsument

Inhaltliche Kompetenzen
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) darstellen (G)

(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) beurteilen (M)

(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) beurteilen (E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Verbraucherrechte

Klassenstufe und Niveau
Klasse 9 – G/M/E

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
ca. 3 Schulstunden

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.