Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")

Geldscheine mit Schloss verriegelt
Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.
Konto gepfändet – und nun?
Konto gepfändet – und nun? So können Sie ihr Geld schützen.