Konkret geht es in der Rundfunkbeitragsberatung beispielsweise darum, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher von der Beitragspflicht befreit werden können oder wie sie eine Ermäßigung der Beiträge beantragen können. Zu dieser Gruppe gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG und behinderte Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Zeichen "RF” enthält. Von der Zahlungspflicht befreit sind zum Beispiel Bezieher von Blindenhilfe.
Neben der auf praktische Einzelfallhilfe ausgerichteten Beratung geben die Experten Tipps zum Ausfüllen von Anträgen. Bei besonders komplizierten Fällen können die Mitarbeiter über ein "rotes Telefon" direkten Kontakt zu Beitragsexperten im Rundfunkbeitragsservice des rbb aufnehmen, um jederzeit schnell helfen zu können.
Beratungswege und Preise
Telefonische Beratung
Unsere telefonische Beratung erreichen Sie unter 030 214 85-160 zu folgenden Zeiten:
Donnerstag von 14:00–16:00 Uhr
Für den Anruf fallen die normalen Telefongebühren Ihres Telefonanbieters an.
Darüber hinaus wird diese Beratung auch von der Verbraucherzentrale Brandenburg unter 0331 98 229 299 zu folgenden Zeiten angeboten:
Mittwoch von 10:00–12:00 Uhr
Freitag von 10:00–12:00 Uhr
Persönliche Beratung
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wie Sie diesen vereinbaren können, erfahren Sie hier.
Unser Termintelefon erreichen sie unter 030 214 85-0 zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag von 10:00–16:00 Uhr
Die Beratung findet an unserem Hauptstandort in Tempelhof, Ordensmeisterstraße 15-16, 12099 Berlin, statt.
Datenschutz
Die Verbraucherzentralen legen großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Lesen Sie hier unsere Datenschutzhinweise.