Was bedeutet das Ende der Preisbremsen?

Stand:
Die Begrenzungen der Strompreise auf 40 Cent/kWh, für Gas auf 12 Cent/kWh und 9.5 Cent/kWh für Fernwärme sind ausgelaufen. Dieser Preis galt für 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Ab dem 1. Januar 2024 zahlen Sie den vollen vereinbarten Vertragspreis.
Sparschwein und Stapel aus Geldmünzen vor einem Heizungszähler
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Was bedeutet das Ende der Preisbremsen?

Ab dem 1. Januar 2024 zahlen Sie den vollen vereinbarten Vertragspreis. Das können Sie tun:

  • Wenn es Ihnen möglich ist, legen Sie am besten schon jetzt Geld für mögliche Nachzahlungen zurück.
  • Wer über dem Niveau der Preisbremsen für Strom oder Gas liegt, sollte einen Tarifvergleich durchführen und gegebenenfalls wechseln. Je höher der aktuelle Preis, desto höher ist dementsprechend die Ersparnis. Weitere Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels finden Sie hier.
  • Wenn Ihr Energieanbieter die Preise erhöht oder senkt, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sollte die Preisanpassung des Anbieters immer noch deutlich über den Marktpreisen liegen, ziehen Sie eine Sonderkündigung in Betracht. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen Musterbrief an.

Wenn es eng wird, hilft der Härtefallfonds

Wenn eine Sperre oder Sperrandrohung vom Versorgungsunternehmen vorliegt und Sie die Kosten nicht mehr selbst zahlen können oder sich verschulden müssen, kann eine einmalige Hilfe beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Härtefallfonds Energieschulden - Kostenübernahme beantragen - Berlin.de

Unser Beratungsangebot

  • Wenn Sie Schulden haben wegen Energiekosten oder von einer Energiesperre bedroht sind, finden Sie hier Infos zur Beratung
  • Zu Verträgen und Anbieterwechsel finden Sie hier Infos zur Beratung
  • Infos für Vor-Ort-Beratungen zu Energiethemen finden Sie hier
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.