Was bedeutet das Ende der Preisbremsen?

Stand:
Die Begrenzungen der Strompreise auf 40 Cent/kWh, für Gas auf 12 Cent/kWh und 9.5 Cent/kWh für Fernwärme sind ausgelaufen. Dieser Preis galt für 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Ab dem 1. Januar 2024 zahlen Sie den vollen vereinbarten Vertragspreis.
Sparschwein und Stapel aus Geldmünzen vor einem Heizungszähler
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Was bedeutet das Ende der Preisbremsen?

Ab dem 1. Januar 2024 zahlen Sie den vollen vereinbarten Vertragspreis. Das können Sie tun:

  • Wenn es Ihnen möglich ist, legen Sie am besten schon jetzt Geld für mögliche Nachzahlungen zurück.
  • Wer über dem Niveau der Preisbremsen für Strom oder Gas liegt, sollte einen Tarifvergleich durchführen und gegebenenfalls wechseln. Je höher der aktuelle Preis, desto höher ist dementsprechend die Ersparnis. Weitere Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels finden Sie hier.
  • Wenn Ihr Energieanbieter die Preise erhöht oder senkt, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sollte die Preisanpassung des Anbieters immer noch deutlich über den Marktpreisen liegen, ziehen Sie eine Sonderkündigung in Betracht. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen Musterbrief an.

Wenn es eng wird, hilft der Härtefallfonds

Wenn eine Sperre oder Sperrandrohung vom Versorgungsunternehmen vorliegt und Sie die Kosten nicht mehr selbst zahlen können oder sich verschulden müssen, kann eine einmalige Hilfe beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Härtefallfonds Energieschulden - Kostenübernahme beantragen - Berlin.de

Unser Beratungsangebot

  • Wenn Sie Schulden haben wegen Energiekosten oder von einer Energiesperre bedroht sind, finden Sie hier Infos zur Beratung
  • Zu Verträgen und Anbieterwechsel finden Sie hier Infos zur Beratung
  • Infos für Vor-Ort-Beratungen zu Energiethemen finden Sie hier
Bundesgerichtshof

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