Internet, Telefon und TV: die Anschlüsse für die erste eigene Wohnung

Stand:
Surfen, telefonieren, fernsehen - ein Tarifvergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich.
Surfen, telefonieren, fernsehen - ein Tarifvergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich.

Der 18-jährige Nachwuchs ist auch in der eigenen Wohnung praktisch ständig online. Um den Internetanschluss kümmert sich Laura zuerst und wählt, ob sie noch ein Festnetztelefon oder ein Fernsehpaket benötigt. Zum Glück sind die Tarife der verschiedenen Anbieter heute leicht zu vergleichen.

On

Surfen, telefonieren, fernsehen: alles im Paket

Ein schneller DSL-Internetanschluss für Zuhause steht auf Lauras Wunschliste ganz oben. Die meisten Anbieter liefern dazu gleich ein Telefonpaket, mit dem die Auszubildende unbegrenzt ins deutsche Festnetz telefonieren kann.
Für junge Menschen gibt es besondere Tarife. Zum Beispiel DSL-Internet plus Telefon für knapp 20 Euro pro Monat. Für ein paar Euro zusätzlich erhält die 18-Jährige ein TV-Paket mit mehr als 20 Sendern, weitere Kosten entstehen für den Zugriff auf eine Mediathek oder einen Streaming-Dienst mit zig (Kino-)Filmen und TV-Serien – großes Kino für zu Hause.

Achtung: Die Miete für den Internet-Router sowie den Media-Receiver kommt oben drauf. Als Alternative zum DSL-Anschluss haben auch die Mobilfunkanbieter schnelles Surfen für Zuhause im Programm. Das heißt: Laura gelangt kabellos, also ohne Festnetzanschluss, über einen mobilen WLAN-Router ins Internet. Eine Möglichkeit, die immer mehr junge und mobile Menschen nutzen.

Das Angebot klingt toll. Wirklich?

Beim Abschluss der Verträge ist genaues Hinschauen gefragt: Der günstige Einstiegspreis von 20 Euro pro Paket kann sich nach zwölf Monaten automatisch um mehr als das Doppelte erhöhen. Dabei beträgt die anfängliche Laufzeit oft 24 Monate.

Wenn sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch verlängert, kann Laura ihn jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen. Hat sie beispielsweise nach den 24 Monaten nicht gesagt, ob sie kündigt oder wie sie den Vertrag fortführen möchte, müsste sie keine weiteren 12 Monate warten, um den Vertrag zu beenden. Bei Handyverträgen mit kurzer Laufzeit gilt es, feine Unterschiede zu beachten. Laura sollte sich rechtzeitig informieren.

Zusätzlich locken die Anbieter ihre Neukunden mit diversen Rabatten aufs Eis, etwa mit einem „Online-Vorteil“. Den erhält Laura, wenn sie ihr Internetpaket online bestellt, allerdings bekommt sie die Geldsumme natürlich nicht in bar, sondern als Gutschrift auf einer der nächsten Telefonrechnungen.

Tarife vergleichen – leicht gemacht

Nun gilt es aus dem Tarifdschungel der Anbieter das passende Paket herauszupicken. Seit dem 1. Juni 2017 ist zum Glück Schluss mit den schwer vergleichbaren Verträgen für Internetanschlüsse: Festnetz- und Mobilfunkanbieter müssen ihre Angebote auf einem Produktinformationsblatt in DIN-A4-Größe darstellen. Diese Blätter müssen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur alle gleich aussehen und auch die gleichen Informationen beinhalten. So kann Laura die Tarife eines Anbieters gut vergleichen, aber auch die Tarife verschiedener Anbieter. Zu den Produktinformationen zählen der Name des Tarifs, die Vertragslaufzeit, Infos zu Verlängerung und Kündigung des Vertrags sowie die Datenübertragungsrate in Mbit/s. Außerdem muss der Preis für den Tarif angegeben werden und ob darin die Bereitstellung von Geräten wie Router bzw. Modem enthalten ist.

Logo BMJV

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!