Immer wieder melden sich verärgerte Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns, weil in der Fertigpackung nicht das drin ist, was draufsteht. Ist das rechtlich in Ordnung? Wie groß darf die Abweichung sein? Und an wen kann ich mich bei Verdacht auf Unterfüllung wenden?
Diese und weitere Fragen zum Thema „Füllmengen von Lebensmittelverpackungen“ klären wir in unserer aktuellen Folge.
Du hast Fragen oder Anregungen? Dann schreibe gerne an ernaehrung@vz-bln.de.
Weiterführende Links zum Thema
https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/weniger-fuers-geld-aergernis-fuellmenge
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/unterfuellung-wie-viel-erlaubt-ist-10782
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/fertigpackungen-eichaemter-koennen-untergewicht-beanstanden-10568
https://www.eichamt.de
http://lme.berlin-brandenburg.de