Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen

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Mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs - das wird oft teurer als zunächst geplant. Unsere Hinweise helfen Ihnen, damit Sie beruhigt Land und Leute erkunden können.
Eine Familie fährt mit dem Auto

Das Wichtigste in Kürze:

  • Buchen Sie den Mietwagen frühzeitig und am besten von Deutschland aus. Lesen Sie das Kleingedruckte aufmerksam.
  • Vorsicht bei angebotenen Versicherungen. Schauen Sie genau hin.
  • Unerlässlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Achten Sie darauf, bis zu welchem Betrag der Versicherer haftet, also wie hoch die sogenannte Deckungssumme ist. Häufig ist dieser Betrag zu niedrig, insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen.
  • Dokumentieren Sie bei der Übergabe des Fahrzeugs alle bereits vorhandenen Mängel und lassen Sie sich ein Protokoll unterzeichnen.
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Reservierung und Buchung: Fangen Sie unbedingt frühzeitig an

Den Mietwagen frühzeitig zu buchen, schont nicht nur Ihre Nerven, sondern erspart Ihnen durch mögliche Rabatte, Sonderkonditionen und Extras bares Geld. Auch beim Mietwagen gilt: Vergleichen zahlt sich aus. Beim Preis sollten Sie unbedingt auf alle Kosten achten. Auch empfiehlt sich ein Vertrag, den Sie bis kurz vor Reiseantritt stornieren können.

Auch darauf sollten Sie bei der Buchung achten:

  • Vereinbaren Sie bei einer Rundreise "unbegrenzte Kilometer". Für kürzere Trips kann eine Kilometerbegrenzung sinnvoll sein.
  • Lesen Sie den Mietwagenvertrag aufmerksam, bevor Sie ihn unterschreiben.
  • Lassen Sie sich alle Unterlagen wie die Bestätigung der Reservierung oder die Vertragsbedingungen aushändigen oder drucken Sie diese Papiere aus.
  • Unterschreiben Sie keinen Vertrag, in dem Sie etwas nicht verstehen.

Kommt es zu Streitigkeiten, gilt das Recht nach den Bestimmungen am Ort, an dem der Mietwagen übergeben und der schriftliche Vertrag geschlossen wird, sowie gemäß der konkreten Vermietungsbedingungen des Autovermieters. Danach richtet sich auch, wo ein eventueller Prozess stattfinden würde. Bei einem deutschen Mietwagenvermittler gilt deutsches Recht.

Eigenen Versicherungsschutz eventuell aufstocken

Prüfen Sie genau, wie Sie versichert sind. Schauen Sie dazu in die Mietwagen- und Versicherungsbedingungen. Wenn Sie im Ausland einen Mietwagen buchen, richtet sich der Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. Für die unbedingt notwendige und im Mietpreis enthaltene Kfz-Haftpflichtversicherung gelten in manchen Ländern nur sehr niedrige Deckungssummen, die besonders bei Personenschäden kaum ausreichen. Diese Police sollte eine möglichst hohe Deckungssumme und den auch für Deutschland empfohlenen Schutz von 50 oder 100 Millionen Euro enthalten.

Sie können für das EU-Ausland eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die sogenannte "Mallorca-Police". Über diesen Schutz verfügen Sie möglicherweise bereits, wenn Sie den Mietwagen mittels Ihrer Kreditkarte gebucht haben; er kann auch in einem Autoschutzbrief oder einer bereits bestehenden Kfz-Versicherung enthalten sein. Wer einen Mietwagen außerhalb der EU bucht, kann eine sogenannte "Traveller-Police" abschließen, die weltweit gilt.

Eine Vollkaskoversicherung ist ratsam

Eine Haftpflichtversicherung brauchen Sie unbedingt. Schäden am eigenen Mietwagen aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalls sind jedoch in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Gleiches gilt für den Diebstahl des Mietwagens. Ratsam ist deshalb, auch eine Vollkaskoversicherung abzuschließen - am besten eine Police ohne Selbstbeteiligung, die sowohl Diebstahl als auch Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach sowie wegen Steinschlags einschließt. Dies kann auch eine Vollkaskoversicherung mit Rückerstattung sein, wenn Sie den Wagen von Deutschland aus mieten. In dem Fall stellt Ihnen zwar der Vermieter im Ausland die Schäden in Rechnung. Sie können den Schaden nach der Rückkehr dann beim Rückversicherer melden und abwickeln.

Alle Versicherungen, die Sie für den gebuchten Mietwagen abgeschlossen haben, gelten nur für die Fahrer, die Sie bei der Buchung angemeldet haben. Andernfalls erlischt der Versicherungsschutz.

Eine Personeninsassenversicherung ist nur im Ausnahmefall nötig, beispielsweise wenn für die Reisenden vorab keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde und auch keine Unfallversicherung vorhanden ist.

Extras kosten (fast) immer extra: Was Sie bei Zusatzleistungen beachten sollten

Zusatzkosten fallen für individuelle Sonderausstattungen an, wie zum Beispiel bei einem Navigationsgerät und Kindersitzen. Auch eine Einwegmiete, also die Rückgabe an einem anderen Ort, kann teuer werden. Das gilt auch für Winterreifen oder Schneeketten.

Beachten Sie, dass die Buchung von Mietwagen-Extras vor Ort nicht nur teurer, sondern oft auch kurzfristig nicht möglich ist. Für die Eintragung zusätzlicher Mietwagenfahrer und/oder Fahrer - jünger als 25 Jahre - können Mehrkosten entstehen.

Häufiger Streit: War dieser Kratzer schon bei der Übernahme da?

Klären Sie, ob zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie den Wagen außerhalb der Öffnungszeiten abholen oder zurückbringen.

So können Sie späteren Ärger vermeiden:

  • Machen Sie bei der Übernahme eine Bestandsaufnahme des Fahrzeuges und dokumentieren Sie den Zustand.
  • Machen Sie Fotos vorhandener Gebrauchsspuren, Kratzer und Schäden sowie der Tankanzeige.
  • Prüfen Sie, ob Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste im Mietwagen vorhanden sind. In bestimmten Ländern müssen auch ein Alkoholschnelltester, Feuerlöscher, Ersatzlampen-Set und Abschleppseil im Mietwagen mitgeführt werden.
  • Dokumentieren Sie alles in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Autovermietung.
  • Lassen Sie alle Mängel auf dem Mietvertrag notieren oder lassen Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen.
  • Lassen Sie sich auch bei der Rückgabe ein Protokoll unterzeichnen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen oder Kopien zurückerhalten, die Sie dem Vermieter als Sicherheit überreicht hatten, insbesondere solche, die Sie persönlich unterzeichnet haben, wie etwa der Kreditkarten-Zahlungsbeleg.

Kaution: Je nach Vermieter bis zu 3.000 Euro

Wenn Sie den Mietwagen abholen, wird eine Kaution fällig. Dieser Betrag wird für die Mietdauer auf Ihrer Kreditkarte geblockt, um eventuelle Schäden am Mietwagen abzudecken. Achten Sie deshalb darauf, dass der Verfügungsrahmen Ihrer Kreditkarte für den Rest des Urlaubs noch ausreichend ist. Die Kreditkarte des Mieters für die Kaution muss unbedingt auf den Hauptfahrer ausgestellt sein und über ein ausreichendes Limit verfügen. Je nach Autovermieter liegt das zwischen 250 und 3.000 Euro.

Um die Kaution zu hinterlegen, brauchen Sie übrigens eine "echte" Kreditkarte. Oft geben Banken beim Girokonto nur noch Debitkarten aus. Diese werden aber nicht immer akzeptiert, wenn Sie eine Kaution hinterlegen möchten.


Gut zu wissen: Besonders wichtig ist es, dass Sie die PIN Ihrer Kreditkarte kennen. Diese wird mittlerweile fast immer abgefragt, da die Buchung sonst nicht funktioniert.

Unfall: Worauf Sie achten sollten

Halten Sie sich bei einem Unfall oder Diebstahl genau an die Versicherungsbedingungen und informieren Sie unverzüglich Ihren Autovermieter. Rufen Sie im Falle eines Diebstahls immer die Polizei und lassen Sie einen Bericht erstellen. In jedem Fall sollten Sie ein Unfallprotokoll ausfüllen. Das Formular finden Sie im Handschuhfach des Mietwagens. Das legen Sie dann beim Autovermieter vor. Fotografieren Sie die entstandenen Schäden und die Unfallumgebung und notieren Sie Kontaktdaten von Zeugen und Beteiligten.

Wenn Sie den beschädigten Mietwagen zurückgeben, wird ein Schadensbericht angefertigt, den Sie unterschreiben. Lassen Sie sich unbedingt ein Exemplar aushändigen. Bewahren Sie sämtliche Belege, den Automietvertrag, den Unfallbericht und den Nachweis über Zahlung der Kaution und der Selbstbeteiligung. Wenn Sie Ihren Mietwagen über einen Vermittler in Deutschland gebucht haben, wird die Schadensabwicklung auch über diesen erfolgen.

Grundsätzlich müssen Sie den Schaden am Mietwagen zunächst selbst begleichen und im Urlaubsland direkt beim Autovermieter bezahlen. In Ihren Unterlagen finden Sie die Kontaktdaten und Meldefristen, die je nach Anbieter variieren.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.