Vorsorge schnell und einfach

Stand:
Die „Fokuswoche Vorsorge“ der Verbraucherzentralen findet in diesem Jahr vom 04. bis zum 08. November 2024 statt. Zum vierten Mal bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge.
Eine Hand mit Stift zeigt auf ein Dokument, auf dem Patientenverfügung steht.
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Simon Götze, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Vorsorge ist ein Thema, das man vor sich herschiebt. Deshalb haben die Verbraucherzentralen ein vielfältiges Angebot entwickelt, damit alle den für sie passenden schnellen Einstieg ins Thema finden. Neben den Online-Vorträgen helfen interaktive Tools, mit denen man sich die wichtigsten Dokumente selbst erstellen kann.“

Keine Frage des Alters

Die Frage, wer im Krankheitsfall die Vertretung übernehmen oder wie bei schweren Erkrankungen behandelt werden soll, betrifft Menschen jeden Alters. Meist sind schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Während der „Fokuswoche Vorsorge“ bieten die Verbraucherzentralen mehrere einstündige Vorträge an: 

Patientenverfügung: Selbstbestimmte Behandlung

Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für Unfälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. 

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll. 

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung

Weil immer mehr Menschen ihre Geschäfte online abwickeln sind wichtige Vertragsdaten nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger. 

Interaktive Online-Tools

Den Link zu „Selbstbestimmt – die Online-Tools der Verbraucherzentralen“ finden Sie hier

Termine und weitere Informationen zur Fokuswoche finden Sie hier

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