Algen – Jodquelle mit Gesundheitsrisiko

Pressemitteilung vom
Marktcheck zeigt Mängel bei der Kennzeichnung von Algenprodukten. Verbraucherzentralen fordern klare Regelungen.
graue Schale, aus der mit Stäbchen Algensalat gegessen wird

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zu hohe Jodaufnahme kann Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen
  • Marktcheck deckt Mängel bei Deklaration von Jodgehalt auf
  • Klare gesetzliche Vorgaben erforderlich

Die Nachfrage nach essbaren Algen steigt. Sie gelten als nährstoffreiche und nachhaltige Lebensmittel. Doch der Verzehr kann schnell zum Gesundheitsrisiko werden. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, fehlen bei vielen Algenprodukten essenzielle Informationen wie Warnhinweise, Jodgehalt und Verzehrmengen. Die Verbraucherzentralen fordern eine gesetzlich geregelte, transparente Kennzeichnung. 

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Gesundheitsrisiko durch fehlende Jodangaben

Algen können je nach Art und Herkunft große Mengen Jod enthalten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt Erwachsenen, nicht mehr als 500 Mikrogramm Jod täglich zu sich zu nehmen. Eine zu hohe Jodaufnahme kann die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Deshalb sind Warnhinweise sowie Angaben zum Jodgehalt und klare Verzehrhinweise auf jodreichen Algenprodukten besonders wichtig. Trotzdem fehlten bei zwei Dritteln der 56 untersuchten jodreichen Produkte im Marktcheck diese notwendigen Angaben. „Bei Lebensmitteln mit hohem Jodgehalt muss klar erkennbar sein, wie viel davon sicher verzehrt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktuell unzureichend geschützt“, sagt Judith Schryro, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.

Algenart und Algenanteil häufig unklar

Die Untersuchung von insgesamt 142 Algenprodukten zeigte außerdem, dass die Deklaration der Algenarten häufig ungenau ist. Statt der spezifischen Algenart wurden oft Sammelbezeichnungen wie „Meeresalgen“ oder „Seetang“ verwendet. „Mindestens der geläufige Name der verwendeten Algenart wie Norialge oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen”, fordert Schryro. „Auch der Algenanteil im Produkt muss klar angegeben sein. Dies gilt insbesondere, wenn Algen im Namen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden”. Doch bei über der Hälfte der Produkte fehlt diese Information. Dabei variiert der Algenanteil je nach Produkt und Produktgruppe erheblich: von 0,2 Prozent bis 100 Prozent.

Werbung mit „viel Protein“ ohne Mehrwert

Rund 40 Prozent der untersuchten Produkte trugen nährwertbezogene Angaben. Diese können zu einer höheren Aufnahme verleiten, obwohl Algen aufgrund ihres Jodgehaltes nur in kleinen Mengen konsumiert werden sollten. Kritisch sind auch Angaben wie „reich an Protein“, da die kleinen Verzehrmengen keinen relevanten Beitrag zur Proteinversorgung leisten können. Einige Produkte warben zudem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Regeneration“ oder „Energie“. 

Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben

Verbraucher*innen sollten beim Kauf von Algenprodukten besonders auf den Jodgehalt achten, Zubereitungshinweise befolgen und die empfohlenen Verzehrmengen einhalten. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten ihre Jodaufnahme besonders im Blick behalten und ärztlichen Rat einholen.

Um Verbraucher*innen besser zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen daher:

  • Angaben zum Jodgehalt in der Nährwertdeklaration
  • Warnhinweis bei hohen Jodgehalten
  • Klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge und Zubereitungshinweise
  • Präzise Angaben zu Algenarten und Algenanteilen

Weitere Informationen

Die vollständigen Ergebnisse des Marktchecks sind als PDF hier abrufbar.

Ein Artikel mit den Ergebnissen des Marktchecks findet sich auf der Webseite der Verbraucherzentralen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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