Alltagsbildung im Klassenzimmer

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bundesverband vergibt Auszeichnung als Verbraucherschule
Vier Schüler*innen sitzen an einem Tisch und lernen gemeinsam

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bis 30. September 2025 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen als Verbraucherschule bewerben
  • Mitmachen können Schulen, die Kinder und Jugendliche in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Medien stärken
  • vzbv unterstützt Schulen und Lehrkräfte mit kostenlosen Online-Fortbildungen und Unterrichtsmaterialien zu Verbraucherthemen

Fake-Shops, unseriöse Finanztipps auf Social Media oder Greenwashing: Fallstricke lauern auch im Alltag junger Verbraucher*innen überall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in der Schule nicht nur Mathe und Deutsch pauken – sondern auch auf diesen Alltag vorbereitet werden. Schulen, die sich besonders engagieren, ehrt der vzbv mit der Auszeichnung Verbraucherschule. Schulen können sich ab sofort bewerben.

Off

„Kinder und Jugendliche sollten frühzeitig lernen, worauf sie beim Einkaufen oder bei der Mediennutzung achten müssen. Verbraucherschulen ermöglichen es ihnen, diese Kompetenzen zu erwerben. Deshalb hoffe ich auf eine rege Beteiligung in Berlin“, sagt Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin.

Verbraucherschulen in Berlin

Diese Schulen aus Berlin konnten die Jury bereits von sich überzeugen und wurden in der vergangenen Auszeichnungsrunde als Verbraucherschule geehrt:

  • Bröndby-Oberschule, Verbraucherschule Bronze
  • Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium, Verbraucherschule Silber
  • Conrad-Schule, Verbraucherschule Silber
  • Emil-Fischer-Schule, Verbraucherschule Gold
  • Freie Schule Anne-Sophie, Verbraucherschule Silber
  • Grundschule am Weinmeisterhorn, Verbraucherschule Bronze
  • Grundschule an der Bäke, Verbraucherschule Gold
  • Hermann-Scheer-Schule, Verbraucherschule Bronze
  • OSZ Gastgewerbe Brillat-Savarin-Schule, Verbraucherschule Silber

Stärken, was alle stärkt: Verbraucherschule werden

Verbraucherschulen stärken, was alle stärkt: Denn Verbraucherbildung ist Alltagsbildung. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und trägt zur Chancengleichheit bei. Junge Menschen werden so zu starken Verbraucher*innen von morgen. Sie lernen, ihren Alltag zu gestalten. 

Die Auszeichnung Verbraucherschule richtet sich an alle allgemein- und berufsbildenden Schulen. Bis zum 30. September 2025 können sich Schulen als Verbraucherschule bewerben. Voraussetzung ist, dass sie im Schuljahr 2023/2024 und/oder im Schuljahr 2024/2025 Aktivitäten in mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben: 

  • Ernährung & Gesundheit 
  • Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht 
  • nachhaltiger Konsum & Globalisierung 
  • Medien & Information

Je nach Inhalt, Umfang und langfristiger Verankerung der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Bronze, Silber und Gold möglich. 

Alle weiteren Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de.

Hilfreiche Tipps bietet zudem die Veranstaltung „Wie werden wir Verbraucherschule“ am 27. März 2025 von 16 bis 17 Uhr.

Unterstützung wahrnehmen

Schulen, die Verbraucherschule werden möchten, und Lehrkräfte unterstützt der vzbv mit kostenlosen Online-Fortbildungen, qualitätsgeprüften Unterrichtsmaterialien aus dem Materialkompass und einem Newsletter mit Good-Practice-Beispielen und aktuellen Informationen. 

Die Online-Fortbildungen richten sich vorrangig an Lehrkräfte, stehen aber auch anderen Interessierten offen. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die nächsten Termine sind unter anderem:

Links

Digitale Bewerbung über das Bewerbungsportal: 
https://bewerbung.verbraucherschule.de/

Alle Informationen zur Auszeichnung und den Bewerbungskriterien:
https://www.verbraucherbildung.de/auszeichnung-verbraucherschule  

Digitale Informationsveranstaltung „Wie werden wir Verbraucherschule“ am 27.03.2025, 16-17 Uhr:
https://www.verbraucherbildung.de/termin/wie-werden-wir-verbraucherschule-0   

Alle Online-Fortbildungen des Netzwerks: 
https://www.verbraucherbildung.de/meldung/neue-lehrkraeftefortbildungen-fuer-das-schuljahr-202425

Übersicht aller bereits ausgezeichneten Verbraucherschulen:
https://www.verbraucherbildung.de/ausgezeichnete-verbraucherschulen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.