Alltagsbildung im Klassenzimmer

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bundesverband vergibt Auszeichnung als Verbraucherschule
Vier Schüler*innen sitzen an einem Tisch und lernen gemeinsam

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bis 30. September 2025 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen als Verbraucherschule bewerben
  • Mitmachen können Schulen, die Kinder und Jugendliche in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Medien stärken
  • vzbv unterstützt Schulen und Lehrkräfte mit kostenlosen Online-Fortbildungen und Unterrichtsmaterialien zu Verbraucherthemen

Fake-Shops, unseriöse Finanztipps auf Social Media oder Greenwashing: Fallstricke lauern auch im Alltag junger Verbraucher*innen überall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in der Schule nicht nur Mathe und Deutsch pauken – sondern auch auf diesen Alltag vorbereitet werden. Schulen, die sich besonders engagieren, ehrt der vzbv mit der Auszeichnung Verbraucherschule. Schulen können sich ab sofort bewerben.

Off

„Kinder und Jugendliche sollten frühzeitig lernen, worauf sie beim Einkaufen oder bei der Mediennutzung achten müssen. Verbraucherschulen ermöglichen es ihnen, diese Kompetenzen zu erwerben. Deshalb hoffe ich auf eine rege Beteiligung in Berlin“, sagt Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin.

Verbraucherschulen in Berlin

Diese Schulen aus Berlin konnten die Jury bereits von sich überzeugen und wurden in der vergangenen Auszeichnungsrunde als Verbraucherschule geehrt:

  • Bröndby-Oberschule, Verbraucherschule Bronze
  • Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium, Verbraucherschule Silber
  • Conrad-Schule, Verbraucherschule Silber
  • Emil-Fischer-Schule, Verbraucherschule Gold
  • Freie Schule Anne-Sophie, Verbraucherschule Silber
  • Grundschule am Weinmeisterhorn, Verbraucherschule Bronze
  • Grundschule an der Bäke, Verbraucherschule Gold
  • Hermann-Scheer-Schule, Verbraucherschule Bronze
  • OSZ Gastgewerbe Brillat-Savarin-Schule, Verbraucherschule Silber

Stärken, was alle stärkt: Verbraucherschule werden

Verbraucherschulen stärken, was alle stärkt: Denn Verbraucherbildung ist Alltagsbildung. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und trägt zur Chancengleichheit bei. Junge Menschen werden so zu starken Verbraucher*innen von morgen. Sie lernen, ihren Alltag zu gestalten. 

Die Auszeichnung Verbraucherschule richtet sich an alle allgemein- und berufsbildenden Schulen. Bis zum 30. September 2025 können sich Schulen als Verbraucherschule bewerben. Voraussetzung ist, dass sie im Schuljahr 2023/2024 und/oder im Schuljahr 2024/2025 Aktivitäten in mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben: 

  • Ernährung & Gesundheit 
  • Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht 
  • nachhaltiger Konsum & Globalisierung 
  • Medien & Information

Je nach Inhalt, Umfang und langfristiger Verankerung der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Bronze, Silber und Gold möglich. 

Alle weiteren Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de.

Hilfreiche Tipps bietet zudem die Veranstaltung „Wie werden wir Verbraucherschule“ am 27. März 2025 von 16 bis 17 Uhr.

Unterstützung wahrnehmen

Schulen, die Verbraucherschule werden möchten, und Lehrkräfte unterstützt der vzbv mit kostenlosen Online-Fortbildungen, qualitätsgeprüften Unterrichtsmaterialien aus dem Materialkompass und einem Newsletter mit Good-Practice-Beispielen und aktuellen Informationen. 

Die Online-Fortbildungen richten sich vorrangig an Lehrkräfte, stehen aber auch anderen Interessierten offen. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die nächsten Termine sind unter anderem:

Links

Digitale Bewerbung über das Bewerbungsportal: 
https://bewerbung.verbraucherschule.de/

Alle Informationen zur Auszeichnung und den Bewerbungskriterien:
https://www.verbraucherbildung.de/auszeichnung-verbraucherschule  

Digitale Informationsveranstaltung „Wie werden wir Verbraucherschule“ am 27.03.2025, 16-17 Uhr:
https://www.verbraucherbildung.de/termin/wie-werden-wir-verbraucherschule-0   

Alle Online-Fortbildungen des Netzwerks: 
https://www.verbraucherbildung.de/meldung/neue-lehrkraeftefortbildungen-fuer-das-schuljahr-202425

Übersicht aller bereits ausgezeichneten Verbraucherschulen:
https://www.verbraucherbildung.de/ausgezeichnete-verbraucherschulen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.