Das Wichtigste in Kürze:
- Eigenbeteiligung auf über 2.900 Euro monatlich angestiegen
- Pflegsatzverhandlungen intransparent
- Regulierung von Investitionskosten notwendig
Pflegeversicherung übernimmt Kosten nur teilweise
Ein Heimplatz kostet insgesamt je nach Pflegegrad mehrere Tausend Euro im Monat, wovon die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen kleinen Teil übernimmt, sodass Heimbewohner*innen einen Eigenanteil für die Pflege sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungskosten tragen müssen. Hinzu kommen die allein durch die Bewohner*innen zu tragenden Investitionskosten der Heimbetreiber. Die finanzielle Belastung sinkt mit zunehmender Wohndauer in den Heimen etwas.
Pflegesatzverhandlungen intransparent
Als Gründe für den Anstieg der Eigenbeteiligung werden vielfach die gestiegenen Lohnkosten infolge der tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte sowie inflations- und energiebedingte Kostensteigerungen genannt. Dabei ist dies nur ein Teil der Wahrheit. „Ja, die Kosten steigen, aber nicht jede Kostensteigerung ist erforderlich“, sagt Pascal Bading, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Die Pflegesatzverhandlungen des Landes Berlin mit den Kassen und Anbietern sind intransparent. Anstatt einfach prozentuale Erhöhungspauschalen ohne Nachweispflichten zu vereinbaren, sollte bei jeder beabsichtigten Erhöhung der Heimbetreiber genau geprüft werden, ob wirklich mehr Geld benötigt wird“, so Bading.
Investitionskosten stellen große Belastung dar
Seit Jahren steigen auch die Kosten für den Bau und die Instandhaltung der Pflegeheime. Diese sogenannten Investitionskosten liegen in Berlin schon bei durchschnittlich 453 Euro pro Monat und sind von den Heimbewohner*innen vollständig selbst zu tragen. Eine Prüfung auf Angemessenheit ist dabei jedoch nur bei den wenigen öffentlich geförderten Einrichtungen vorgesehen, so dass die Kosten für Verbraucher*innen nicht nachvollziehbar sind.
„Es wäre sinnvoll, wenn die Investitionskosten im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen mit den anderen Entgeltbestandteilen geprüft und vereinbart werden, wie es bei Sozialhilfeempfänger*innen längst gängige Praxis ist“, so Bading. „Langfristig sollte der Gesetzgeber die wenig nachvollziehbare Praxis beenden, Selbstzahler*innen und Sozialhilfeempfänger*innen im selben Heim unterschiedlich hohe Investitionskosten zu berechnen.“
Entgelterhöhungen prüfen lassen
Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin verzeichnet zahlreiche Anfragen von Heimbewohner*innen, deren Entgelterhöhungen formale Mängel enthalten. Bei Zweifeln an Entgelterhöhungsverlangen von Pflegeheimbetreibern sollten Verbraucher*innen sich beraten lassen, bevor sie einer Erhöhung zustimmen oder diese vorschnell bezahlen.