Armutsfalle Pflegeheim?

Pressemitteilung vom
Erneuter Anstieg der Eigenbeteiligung und kein Ende in Sicht
Frau legt ihre Hände auf die Schulter eines älteren Mannes

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eigenbeteiligung auf über 2.900 Euro monatlich angestiegen
  • Pflegsatzverhandlungen intransparent
  • Regulierung von Investitionskosten notwendig

Die Eigenbeteiligung für Bewohner*innen von Pflegeheimen steigt auch in Berlin stetig und liegt nunmehr bei fast 3.000 Euro monatlich. Prognosen zufolge wird der Trend sich fortsetzen. Die Kosten drohen Pflegebedürftigen über den Kopf zu wachsen, wenn nicht eingegriffen wird. Dadurch müssen immer mehr Pflegebedürftige Sozialhilfe beantragen.

Berlin verfügt über etwa 300 Langzeitpflegeeinrichtungen, die über 31.000 Pflegeplätze bereitstellen. Die Eigenbeteiligung für ältere Menschen, die im Pflegeheim leben, liegt in Berlin mittlerweile bei knapp 3.000 Euro monatlich. Die leichte Anhebung der Zuschläge im vergangenen Jahr sowie die seit Januar geltenden höheren Leistungssätze der Pflegeversicherung hatten darauf jedoch kaum Einfluss.

Off

Pflegeversicherung übernimmt Kosten nur teilweise

Ein Heimplatz kostet insgesamt je nach Pflegegrad mehrere Tausend Euro im Monat, wovon die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen kleinen Teil übernimmt, sodass Heimbewohner*innen einen Eigenanteil für die Pflege sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungskosten tragen müssen. Hinzu kommen die allein durch die Bewohner*innen zu tragenden Investitionskosten der Heimbetreiber. Die finanzielle Belastung sinkt mit zunehmender Wohndauer in den Heimen etwas.

Pflegesatzverhandlungen intransparent

Als Gründe für den Anstieg der Eigenbeteiligung werden vielfach die gestiegenen Lohnkosten infolge der tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte sowie inflations- und energiebedingte Kostensteigerungen genannt. Dabei ist dies nur ein Teil der Wahrheit. „Ja, die Kosten steigen, aber nicht jede Kostensteigerung ist erforderlich“, sagt Pascal Bading, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Die Pflegesatzverhandlungen des Landes Berlin mit den Kassen und Anbietern sind intransparent. Anstatt einfach prozentuale Erhöhungspauschalen ohne Nachweispflichten zu vereinbaren, sollte bei jeder beabsichtigten Erhöhung der Heimbetreiber genau geprüft werden, ob wirklich mehr Geld benötigt wird“, so Bading.

Investitionskosten stellen große Belastung dar

Seit Jahren steigen auch die Kosten für den Bau und die Instandhaltung der Pflegeheime. Diese sogenannten Investitionskosten liegen in Berlin schon bei durchschnittlich 453 Euro pro Monat und sind von den Heimbewohner*innen vollständig selbst zu tragen. Eine Prüfung auf Angemessenheit ist dabei jedoch nur bei den wenigen öffentlich geförderten Einrichtungen vorgesehen, so dass die Kosten für Verbraucher*innen nicht nachvollziehbar sind.

„Es wäre sinnvoll, wenn die Investitionskosten im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen mit den anderen Entgeltbestandteilen geprüft und vereinbart werden, wie es bei Sozialhilfeempfänger*innen längst gängige Praxis ist“, so Bading. „Langfristig sollte der Gesetzgeber die wenig nachvollziehbare Praxis beenden, Selbstzahler*innen und Sozialhilfeempfänger*innen im selben Heim unterschiedlich hohe Investitionskosten zu berechnen.“

Entgelterhöhungen prüfen lassen

Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin verzeichnet zahlreiche Anfragen von Heimbewohner*innen, deren Entgelterhöhungen formale Mängel enthalten. Bei Zweifeln an Entgelterhöhungsverlangen von Pflegeheimbetreibern sollten Verbraucher*innen sich beraten lassen, bevor sie einer Erhöhung zustimmen oder diese vorschnell bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.