Das Wichtigste in Kürze:
- Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten förderfähig
- Rechnung mit Umsatzsteuer-ID notwendig
- Barzahlung nicht möglich
Bereits Ende des Jahres 2024 gab es den ReparaturBONUS in Berlin. Das Förderprogramm für die Reparatur von Elektrogeräten aus Privathaushalten soll die nachhaltige Nutzung von Geräten fördern und wertvolle Ressourcen schonen. Nun geht es in die nächste Runde. Mit dem ReparaturBONUS wird neben der Reparatur aller haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte auch der Kauf von Ersatzteilen gefördert.
Damit auch bei der Reparatur alles gut läuft, sollten Verbraucher*innen einige Dinge beachten.
Zahlungsmodalitäten vorab klären
So sollte bei der Auswahl eines Reparaturbetriebs grundsätzlich immer auf ein vollständiges Impressum, transparente Angebote, schriftliche Verträge und positive Kundenbewertungen geachtet werden, die auf eine seriöse Arbeitsweise hindeuten. „Nach erfolgter Reparatur ist es wichtig, dass eine ordentliche Rechnung mit Angabe der Umsatzsteuer-ID ausgestellt wird. Diese darf jedoch nicht in bar beglichen werden, da Barzahlungsquittungen nicht einreichbar sind. Auf dem jeweiligen Zahlungsnachweis muss zudem das Buchungsdatum gut erkennbar sein. Es ist daher ratsam, bereits vor Abschluss des Werkvertrags die Zahlungsmodalitäten zu klären und auf eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung zu bestehen“, rät Benjamin Räther, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Berlin.
Die antragsstellende Person und der oder die Rechnungsempfänger*in sowie Kontoinhaber*in müssen zwingend dieselbe Person sein. Wichtig ist auch, dass das Buchungsdatum auf dem Zahlungsnachweis, zum Beispiel Kontoauszug, Paypal-Nachweis oder Kreditkartenabrechnung, gut erkennbar ist. Ausgeschlossen ist die Antragsstellung, wenn die Reparaturin bar gezahlt wurde.
Reparaturen in Repair-Cafés förderfähig
Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig mit Ausnahme von Reparaturen in Repair-Cafés oder Reparatur-Initiativen. Ein Repair-Café ist ein ehrenamtliches Treffen, bei dem Verbraucher*innen dabei unterstützt werden, defekte Gegenstände zu reparieren, wodurch Ressourcen gespart werden können und Müll reduziert wird. Passende Reparaturbetriebe und Repair-Cafés sind unter repami.de zu finden. Außerdem werden keine Reparaturen gefördert, die in einem Reparaturbetrieb durchgeführt wurden, in dem der oder die Antragsteller*in selbst werktätig ist.
Antragstellung nur digital möglich
Die Antragsstellung ist nur digital auf der Website der IBB Business Team GmbH möglich. Anträge können daher weder in Papierform noch per E-Mail eingereicht werden. Online ist zudem eine Liste der förderbaren Geräte zu finden. Der Antrag kann grundsätzlich von allen Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Berlin und einem Mindestalter von 18 Jahren gestellt werden. Unternehmen, Vereine und Schulen sind von der Beantragung ausgeschlossen. Wichtig ist zudem, dass die Reparatur nach dem Start des Programms, also nach dem 18. Januar 2025, durchgeführt wurde. Die Rechnungssumme muss mindestens 75 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen, um einen Antrag stellen zu können. Die Förderhöhe beträgt dann 50 % der Reparaturkosten. Bei Reparaturen in einem Repair-Café oder einer Reparatur-Initiative wird der Kauf von Ersatzteilen sogar zu 100 % gefördert, solange der Rechnungsbetrag 25 Euro inklusive Umsatzsteuer übersteigt. Die maximale Fördersumme liegt bei 200 Euro pro Person und die Antragstellung ist nur einmal pro Person im gesamten Förderzeitraum möglich. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft, insofern die Mittel nicht bereits vorher erschöpft sind.