Christoph Fülling, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Die Anbieter von Zahnschienen rufen Verbraucherinnen und Verbraucher an und versuchen, ihnen um jeden Preis eine telefonische Zustimmung zum Vertrag abzuringen. Dabei suggerieren die Anrufer, man könne sich das alles im Nachhinein noch mal in Ruhe überlegen. Wenn man seine Zustimmung dann einmal erteilt, soll man einen teuren Vertrag abgeschlossen haben. Aber Verbraucher können sich dagegen wehren.“
Werbeversprechen
Betroffene berichten der Verbraucherzentrale übereinstimmend, wie sie in die Kostenfalle geraten sind. Über Werbung im TV oder in den sozialen Netzwerken werden die Verbraucher*innen von den wohlklingenden Werbeversprechen der Anbieter angelockt und nehmen über das Internet Kontakt auf. Anschließend erhalten sie einen Termin in einer „Partner-Praxis“, bei dem ein Scan vom Gebiss vorgenommen wird. In den Folgetagen wird ein telefonischer Termin vereinbart, um Ergebnisse des Scans und eine mögliche Behandlung zu besprechen.
Bei Anruf Vertrag?
Bei diesem Telefonat erwecken die Anbieter den Eindruck, dass noch alles unverbindlich sei. Was die Verbraucher*innen jedoch nicht wissen: Das gesamte Gespräch wird aufgezeichnet. Am Ende des Telefonats fragt der Anbieter, ob denn nun die Zahnschienen in Produktion gegeben werden können. Stimmen die Verbraucher*innen zu, betrachten die Anbieter das als Zustandekommen des Vertrags. Betroffene berichten, dass sie während des Telefonats von geschulten Mitarbeiter*innen zur Zustimmung gedrängt werden. Eine Besprechung mit einem Kieferorthopäden hatten sie zu keinem Zeitpunkt.
Kein Widerrufsrecht?
Nach dem Telefonat versuchten die Betroffenen, die Zustimmung rückgängig zu machen. Selbst wenn sie dies innerhalb weniger Stunden oder Minuten taten, ließen sich die Anbieter nicht darauf ein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe nicht, da es sich um eine medizinische Behandlung und Individualanfertigungen handle. Den Verbraucher*innen werden dann Kosten von bis zu 3.990,00 EURO in Rechnung gestellt. Tatsächlich handelt es sich bei solchen Verträgen entweder um Werkverträge, bei welchen das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen sein kann, selbst wenn die Zahnschienen individuell hergestellt werden; oder es handelt sich um ärztliche Behandlungsverträge, die jederzeit kündbar sind.
Die Verbraucherzentrale rät:
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
- Stimmen Sie keinem Vertrag am Telefon zu, achten Sie auf Ihre Wortwahl und beenden Sie im Zweifel das Gespräch
- Bedenken Sie, dass das gesamte Telefonat womöglich aufgezeichnet wird
- Lassen Sie sich vor einer Zustimmung alle Vertragsunterlagen schriftlich geben
- Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und kündigen Sie den Vertrag zusätzlich hilfsweise fristlos.
- Einen Musterbrief finden Sie hier
- Nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch