Digitale Aktionswoche der Verbraucherzentralen „Schulabschluss und dann?“

Pressemitteilung vom
Online-Vortragsreihe für Schüler*innen und Absolvent*innen
Mehrere Schülerinnen und Schüler laufen eine Treppe hinunter
  • Vom 26. bis 30. Juni bieten die Verbraucherzentralen in einer Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ Informationen für Schulabgänger*innen.
  • Bundesweit gibt es Online-Vorträge zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Studienfinanzierung“, „Auslandsjahr“ und „Versicherungen“.
  • Alle Termine sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/aktionswoche-schulabschluss.
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Erste eigene Wohnung

Wohnungssuche, Miet- und Energiekosten, Umzugsvorbereitung – viel zu tun, wenn man in die erste eigene Wohnung zieht. In diesem Online-Vortrag erfahren junge Menschen, was sie in Sachen Umzug wissen sollten. Hier gibt es eine interaktive Umzugs-Checkliste.

Studienfinanzierung

Elternunterhalt, BAföG, Studienkredite, Nebenjobs & Co. – diese und mehr Möglichkeiten gibt es, um ein Studium zu finanzieren. Im Online-Vortrag geben die Expert*innen einen Überblick darüber, was der Studi-Alltag kostet, wie die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten funktionieren, was einen fairen Studienkredit ausmacht und was beim Nebenjob zu beachten ist. Hier gibt es mehr Informationen zur Studienfinanzierung.

Ins Ausland gehen

In diesem Online-Vortrag erfahren Interessierte, wie man einen Auslandsaufenthalt vorbereitet und was es bei Handy, Konto und Versicherungen zu beachten gilt. Hier gibt es mehr Informationen zum Auslandsjahr.

Versicherungen

Mit dem neuen Lebensabschnitt gilt es, den Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Im Online-Vortrag gibt es Auskunft darüber, mit welchen Versicherungen man sich beschäftigen sollte. Hier gibt es mehr Informationen zu Versicherungen.

Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Der Abschluss eröffnet Schülerinnen und Schülern viele Freiheiten. Der neue Lebensabschnitt bringt aber auch neue Verantwortlichkeiten mit sich. Die Verbraucherzentralen bieten hier Hilfestellung, um den Start so einfach wie möglich zu machen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.