Digitale Aktionswoche der Verbraucherzentralen „Schulabschluss und dann?“

Pressemitteilung vom
Online-Vortragsreihe für Schüler*innen und Absolvent*innen
Mehrere Schülerinnen und Schüler laufen eine Treppe hinunter
  • Vom 26. bis 30. Juni bieten die Verbraucherzentralen in einer Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ Informationen für Schulabgänger*innen.
  • Bundesweit gibt es Online-Vorträge zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Studienfinanzierung“, „Auslandsjahr“ und „Versicherungen“.
  • Alle Termine sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/aktionswoche-schulabschluss.
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Erste eigene Wohnung

Wohnungssuche, Miet- und Energiekosten, Umzugsvorbereitung – viel zu tun, wenn man in die erste eigene Wohnung zieht. In diesem Online-Vortrag erfahren junge Menschen, was sie in Sachen Umzug wissen sollten. Hier gibt es eine interaktive Umzugs-Checkliste.

Studienfinanzierung

Elternunterhalt, BAföG, Studienkredite, Nebenjobs & Co. – diese und mehr Möglichkeiten gibt es, um ein Studium zu finanzieren. Im Online-Vortrag geben die Expert*innen einen Überblick darüber, was der Studi-Alltag kostet, wie die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten funktionieren, was einen fairen Studienkredit ausmacht und was beim Nebenjob zu beachten ist. Hier gibt es mehr Informationen zur Studienfinanzierung.

Ins Ausland gehen

In diesem Online-Vortrag erfahren Interessierte, wie man einen Auslandsaufenthalt vorbereitet und was es bei Handy, Konto und Versicherungen zu beachten gilt. Hier gibt es mehr Informationen zum Auslandsjahr.

Versicherungen

Mit dem neuen Lebensabschnitt gilt es, den Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Im Online-Vortrag gibt es Auskunft darüber, mit welchen Versicherungen man sich beschäftigen sollte. Hier gibt es mehr Informationen zu Versicherungen.

Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Der Abschluss eröffnet Schülerinnen und Schülern viele Freiheiten. Der neue Lebensabschnitt bringt aber auch neue Verantwortlichkeiten mit sich. Die Verbraucherzentralen bieten hier Hilfestellung, um den Start so einfach wie möglich zu machen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.