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Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Wenn sich die Verbraucher*innen beschweren, behauptet Elektrizität Berlin oft, sie seien nicht zur Berücksichtigung der gemeldeten Werte verpflichtet. Das ist schlicht falsch. Ich kann Betroffenen nur raten: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und widersprechen Sie der Abrechnung, wenn sie nicht auf den tatsächlichen Verbrauchswerten basiert. Und wenn der Anbieter weiter mauert, lassen Sie sich rechtlich beraten.“
Beschwerden nehmen zu
Die Beschwerdezahlen haben sich bis einschließlich Juli 2024 bereits mehr als verdreifacht gegenüber dem gesamten Vorjahr. Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile ein Verfahren gegen den Anbieter eingeleitet.
Die Verbraucherzentrale Berlin rät
- Widersprechen Sie umgehend fehlerhaften Abrechnungen und fordern Sie die Korrektur. Einen Musterbrief finden Sie hier
- Grundsätzlich sollte die Abrechnung nicht geschätzt werden, da das die Gefahr birgt, dass der tatsächliche Verbrauch nicht berücksichtigt wird und die Abrechnung zu hoch ausfällt
- Teilen Sie sowohl dem Versorger als auch dem Messstellen-/Netzbetreiber den abgelesenen Zählerstand mit
- Dokumentieren Sie den Verbrauch am besten mit Fotos oder unter Anwesenheit von Zeug*innen
- Der Versorger hat eine Neuberechnung auf der Grundlage tatsächlicher Ablesewerte vorzunehmen
- Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn der Anbieter auf fehlerhaften Abrechnungen beharrt