Nachdem der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zum 1. April 2023 die Preise erhöht hat, dürfen nicht genutzte Fahrscheine des alten Tarifs nur noch bis Ende September genutzt oder umgetauscht werden. Verbraucherzentralen kritisieren diese nur halbjährige Frist.
In Berlin und Brandenburg droht Unwissenden bald eine unangenehme Überraschung bei der Fahrscheinkontrolle, wenn sie Papiertickets des alten Tarifs vorzeigen. Wer vor April dieses Jahres eine Fahrkarte des VBB gekauft hat, kann diese im Oktober nicht mehr nutzen.
Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin, und Christian A. Rumpke, Chef der Brandenburger Verbraucherzentrale, kritisieren die kurze Übergangsfrist: „Andere Verkehrsverbünde regeln die Übergänge für den Umtausch nach Preiserhöhungen durchaus mehrjährig“. Auch in anderen Branchen seien Kund*innen verbraucherfreundlichere Lösungen gewohnt. So verlieren Gutscheine beispielsweise ihre Gültigkeit in der Regel nach drei Jahren – gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Probleme im Zusammenhang mit der Tarifänderung können Verbraucher*innen über eine Online-Beschwerdebox unkompliziert melden. Die Auswertung der Beschwerden dient als Grundlage für verbraucherpolitische Initiativen und Öffentlichkeitsarbeit der Verbraucherzentralen.