Wer beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann oft Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 geändert.
Marie Vaubel, Projektkoordinatorin Energie von der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Energetische Sanierungen werden mit maximal 60.000 EURO bezuschusst und müssen von Fachleuten begleitet werden. Verbraucher*innen, die ihr Eigenheim sanieren und für eine Förderung die Antragsfristen versäumt haben, können stattdessen eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 EURO erhalten.“
Förderfähige Maßnahmen für Energieeffizienz
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken und der Austausch oder die Optimierung von Fenstern und Außentüren. Auch Sonnenschutz von außen kann gefördert werden. Ebenso förderfähig sind Wohnungslüftungsanlagen und digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung der Heizung, also „Efficiency-Smart-Home-Systeme“.
Zuschüsse
Alle Maßnahmen werden mit Zuschüssen gefördert. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der Kosten. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für alle Maßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 30.000 EURO pro Wohnung und Kalenderjahr gefördert. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 30.000 EURO, wenn der Bonus für den iSFP gewährt wird. Einzelmaßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt wird. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Damit eine Förderung gewährt wird, müssen bei allen Maßnahmen Fachleute beteiligt werden, die auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de gelistet sind. Die jeweilige Fachkraft muss die energetische Planung der Maßnahme übernehmen und die Umsetzung begleiten. Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten gefördert und es müssen Energie-Effizienz-Expert*innen beteiligt werden.
Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungshonorare. Dabei werden höchstens Ausgaben in Höhe von 5.000 EURO für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen pro Kalenderjahr gefördert. Förderfähige Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, die über die Obergrenzen hinausgehen, können anteilig mit den jeweiligen Maßnahmen mitgefördert werden.
Steuerermäßigung
Wer beim BAFA keinen Antrag stellen möchte oder die Antragstellung versäumt hat, kann anstelle der Förderung eine Steuerermäßigung für seine Sanierungsmaßnahmen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. Die Höhe der Ermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten und maximal 40.000 EURO pro Gebäude. Die Ermäßigung wird im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht und innerhalb von drei Jahren gewährt. Für Eigenleistungen gibt es keine Steuerermäßigung. Weitere Voraussetzungen finden sich in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)
Hintergrundinformationen
Anforderungen an geförderte Maßnahmen
Alle beschriebenen Förderungen beziehen sich auf Gebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind. Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei der Förderung von Wärmedämmungen gilt beispielsweise, dass die Dämmung dicker ausfallen oder qualitativ hochwertiger sein muss, als im GEG vorgeschrieben. In der Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen der BEG sind im Kapitel Technische Mindestanforderungen alle förderfähigen Maßnahmen zusammengefasst.
Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen der Antrag gestellt werden. Als Beginn der Maßnahme zählt der mit dem Fachunternehmen abgeschlossene Vertrag oder auch der Kauf der Materialien bei Eigenleistung. Um einen Antrag zu stellen, wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Bei der Antragstellung von Eigenleistungen sollte der Vertrag weggelassen werden.