Gefälschte Geschäfte mit KI

Pressemitteilung vom
Mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Videos werben auf TikTok für Fake-Shops
Ein Mann schaut auf sein Handy.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erfundene Gewerbetreibende werben für Fakeshops
  • Nicht per Vorkasse zahlen
  • Prüfen mit Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale
Off

Schon seit einiger Zeit versuchen Fakeshops den Anschein eines traditionellen Einzelhandelsgeschäfts zu erwecken. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Deshalb sollten Verbraucher*innen einige Hinweise beachten.

Bei modehaus-dusseldorf.de könnte man beispielsweise meinen, es handele sich um ein Modegeschäft in der Rheinmetropole. Tatsächlich hat dieser Shop jedoch keine echte Niederlassung. Nicht mal ein Impressum lässt sich auf der Homepage finden. Verbraucher*innen beschweren sich über mangelhafte Ware, die bei Reklamation umständlich auf eigene Kosten an eine chinesische Firma gesendet werden muss.

Fake-Geschäftsführer*innen sollen Vertrauen schaffen

Mit Hilfe neuester KI-Technologie gehen andere Betreiber*innen nun einen Schritt weiter und lassen den Fake-Geschäftsführer gleich selbst für den Fakeshop sprechen. Nutzer*innen der Plattform TikTok konnten in den vergangenen Tagen eine bezahlte Anzeige von „David“ sehen, der mit großem Bedauern die Schließung seines angeblichen Modegeschäfts de.david-fashion.com verkündet. Das Video ist dabei vollständig mit Hilfe künstlicher Intelligenz entwickelt worden. Das Modegeschäft existiert in Deutschland ebensowenig wie die auf der Homepage angegebene Stadt „Meerburg“.

Vorkasse vermeiden und Fakeshop-Finder nutzen

Mit einem kleinen Kommentar weist TikTok darauf hin, dass es sich um einen „KI-generierten Werbetreibenden“ handelt. Dass das Video allerdings im vollständigen Umfang KI-generiert wurde, erfahren Nutzer*innen erst bei einem weiteren Klick auf den Hinweis. Dieser ändert jedoch nichts daran, dass der Inhalt des Werbeclips vollständig erfunden ist. Nutzer*innen müssen deshalb auch dann beim Shoppen skeptisch sein, wenn angebliche Geschäftstreibende selbst per Video auf ihren Shop aufmerksam machen. „Vor dem Einkauf sollten Verbraucher*innen den Shop im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen überprüfen“, rät Simon Götze, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Berlin „Außerdem sollte auf keinen Fall per Vorkasse bezahlt werden“, so Götze.

Weitere Informationen

www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

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