- Manche Küchengegenstände geben Schadstoffe ab
- Marktcheck der Verbraucherzentrale deckt nicht gesetzeskonforme Produkte auf
- Nachhaltigkeitsversprechen häufig verwirrend für Verbraucher*innen
Gefährliche Materialmischungen
Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Bei einigen waren einem Kunststoff als Füllstoff Bambusfasern beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel, die mit ihnen in Kontakt kommen, abzugeben“, erklärt Schautz. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel aufgrund mangelnder Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden oder das Geschirr zu heiß gespült wird.
Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich”, erklärt Schautz. „Die Lebensmittelüberwachung muss auch zukünftig genau hinschauen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen”, bekräftigt Schautz weiter.
Zu wenige Verwendungshinweise direkt auf dem Produkt
Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben gänzlich. Schautz ergänzt: „Kritisch sehen wir es aber auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn diese landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“. Zudem sind die vielen unterschiedlichen Symbole für ein und dieselbe Aussage problematisch. Einigen Symbolen mangelt es an Aussagekraft oder Lesbarkeit. „Eine Vorgabe vom Gesetzgeber zur Verwendung einheitlicher Piktogramme wäre hier wünschenswert“, so Schautz.
Nachhaltigkeit als Verkaufsargument
Hintergrund
In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks standen die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit wurden erfasst und ausgewertet.
Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte auf dieser Seite.