Das Wichtigste in Kürze:
- die Deutschen produzieren pro Tag 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen für Speisen und Getränken
- ab 2023 wird das Anbieten von Mehrwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Bestellungen für Betriebe verpflichtend
- Verbraucher*innen können mit der Nutzung der Mehrwegsysteme dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schonen
Nach dem Verbot von Einweg-Plastikprodukten wie beispielsweise Besteck, Tellern, Trinkhalmen und Rührstäbchen im Juli 2021 folgt nun ein weiterer Schritt im Umsetzungsplan des Verpackungsgesetzes.
Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sind ab Januar 2023 verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch eine Mehrwegalternative anzubieten. So können Verbraucher*innen in Restaurants, Cafés und Bistros zukünftig ihre Gerichte in wiederverwendbaren Behältnissen erhalten und dadurch ihren Außer-Haus-Verpackungsmüll maßgeblich reduzieren. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen es jedoch ermöglichen, mitgebrachte Behälter der Kundschaft zu befüllen.
Wie funktionieren diese Mehrweg-Systeme?
Für die vom Gastronomiebetrieb zur Verfügung gestellten Gefäße zahlen Verbraucher*innen in den meisten Fällen ein Pfand. Geben sie das Gefäß beim nächsten Besuch zurück, erhalten sie das Pfand zurück oder ihren Einkauf in einem anderen, bereits gereinigten Gefäß. Der Betrieb muss selbst dafür Sorge tragen, dass alle Gefäße hygienisch einwandfrei sind. Die Reinigung kann entweder direkt vor Ort oder durch ein externes Unternehmen erfolgen. „Wichtig bei diesen sogenannten Tauschsystemen ist, dass die Kund*innen ihre Gefäße möglichst zeitnah zurückbringen und nicht zu Hause ansammeln. Sie fehlen sonst nämlich und es muss nachproduziert werden“, weiß Saskia Erdmann, Nachhaltigkeitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Schätzungen besagen, dass Mehrwegbecher aus Hartplastik bereits ab der 10. Nutzung umweltfreundlicher sind als Einweggeschirr. Je länger der Behälter benutzt wird, desto deutlicher wird der Unterschied. „Von Gebrauchsspuren sollten Verbraucher*innen sich also nicht irritieren lassen. Diese sind bei Mehrwegbehältern normal und beweisen, dass die Verpackung wirklich oftmals benutzt wurde“, so Erdmann.
Kommunikation ist wichtig
Die Betriebe müssen gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen, zum Beispiel auf Schildern, Plakaten oder Thekenaufstellern. Es ist wichtig, dass Verbraucher*innen auf die Neuerung hingewiesen werden, damit diese Möglichkeit auch genutzt wird. Nur so wird tatsächlich eine Reduzierung des Verpackungsmülls möglich.
Als guten Vorsatz für das kommende Jahr können Verbraucher*innen beim Lieblingsrestaurant ihr Essen to go oder bei Bestellungen nach Hause nun die Mehrweg-Variante für Verpackungen wählen, um die Umwelt zu entlasten.
Weitere Informationen
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830