Internetkriminalität: Hilfe für den Ernstfall

Pressemitteilung vom
Neues Online-Tool der Verbraucherzentralen
Paar sitzt mit empörtem Gesichtsausdruck vor einem Laptop

Das Wichtigste in Kürze:

Off

Eine Erpressermail im Postfach? Betrug auf einer Secondhand-Plattform? Oder plötzlich vom eigenen Account ausgesperrt? Cybercrime kann jeden treffen. Damit Betroffene möglichst schnell wieder die Kontrolle zurückerhalten, bieten die Verbraucherzentralen ein neues Online-Tool. Verbraucher*innen können dort eingeben, was passiert ist, und erhalten am Ende eine Checkliste mit konkreten Handlungsmöglichkeiten.

Von Fakeshops, unseriösen Online-Shops über Abzocke auf Zweitmarkt-Plattformen, wie beispielsweise kleinanzeigen.de oder Vinted, bis hin zu Drohung, um Geld zu erpressen – der neue Notfall-Check der Verbraucherzentralen deckt zahlreiche Formen der Internetkriminalität ab und beantwortet die zentrale Frage, die sich Betroffene im Ernstfall stellen: Was soll ich jetzt machen? „In solchen Situationen einen klaren Kopf zu bewahren, ist meist nicht einfach. Genau hier setzt unser Tool an. Es hilft, die Situation einzuordnen und die richtigen Schritte einzuleiten“, sagt Simon Götze, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Schnelle hilfe wichtiger denn je

„Wir beobachten, dass Betrugsversuche immer schwerer zu durchschauen sind“, sagt Götze. „Verbraucher*innen werden beispielsweise beim Online-Shopping weg von der Zweitmarkt-Plattform auf eine täuschend echt nachgebaute Seite geleitet. Geben sie dort ihre Zahlungsdaten ein, verlieren sie oft viel Geld.“ Wer vermutet, Opfer solch einer Masche geworden zu sein, erhält mit dem kostenfreien Notfall-Check schnell Unterstützung: „Ratsuchende beantworten einige Fragen zu ihrem konkreten Problem und bekommen dann sofort eine Einordnung sowie einen Handlungsleitfaden“, erklärt Götze. Dieser empfiehlt je nach Fall, sich umgehend an die eigene Bank zu wenden und zu versuchen, die Buchungen zu stoppen. Außerdem sollte Strafanzeige erstattet und der Account bei der betroffenen Plattform gemeldet werden. Die passenden Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Plattformen oder des jeweiligen Anbieters gibt der Notfall-Check ebenfalls an. „Das spart oft wertvolle Zeit, denn häufig sind die nötigen Kontaktdaten nur schwer zu finden“, betont der Experte. Zusätzlich liefert das Tool Tipps, wie sich Betrugsmaschen künftig erkennen und vermeiden lassen.

Weitere Informationen

Der kostenfreie Notfall-Check Internetkriminalität und weitere Informationen zum Schutz vor Online-Betrug auf www.verbraucherzentrale.de/internetkriminalitaet-notfallcheck

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

FOEHI

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.