Viele beheizen ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem gemütlichen Kaminfeuer. Wer eine derartige „Einzelraumfeuerstätte“ zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 in Betrieb genommen hat, musste bis zum 31. Dezember 2024 einen Nachweis zur Einhaltung der in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid erbringen: Kamine, Kaminöfen und Öfen dürfen nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Wer keinen Nachweis erbringen kann, darf die Einzelraumfeuerstätte seit dem 01. Januar 2025 nicht mehr betreiben. Eine Modernisierung und Nachrüstung des Kamins oder Ofens war nur bis Jahresende 2024 möglich. „Wurde eine Staubminderungseinrichtung eingebaut, die dazu beiträgt, die Emissionen zu verringern, kann ein Weiterbetrieb erfolgen“, erläutert Vaubel. Seit Januar kontrolliert der Schornsteinfeger beziehungsweise die Schornsteinfegerin im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau die Umsetzung.
Diese Ausnahmen gelten
Ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, und Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, haben Bestandsschutz. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen, Badeöfen und Backöfen sowie für offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Nachrüstung und Grenzwerte nachweisen
Möchten Sie den außer Betrieb genommenen Kamin weiter betreiben, ist eine Nachrüstung mit einer Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik möglich. Diese Einrichtung braucht eine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und muss für diese Einzelraumfeuerstätte geeignet sein. Vor dem Einbau sollte geprüft werden, ob damit der Nachweis für den Weiterbetrieb im Sinne der 1. BImSchV überhaupt möglich ist. Diese Nachrüstung könnte zudem hohe Kosten verursachen, weshalb ein Austausch oder eine Stilllegung die bessere Entscheidung sein kann.
Austausch
Feuerstätten, die aktuell im Handel gekauft werden können, müssen die gesetzlichen Vorschriften bereits erfüllen und benötigen keinen weiteren Nachweis, ob die Grenzwerte eingehalten werden.
Bei klassischen Kaminöfen kann ein neuer Ofen die bessere Lösung sein. Für neue Öfen sollte das Umweltlabel „Blauer Engel“ bevorzugt werden, da diese Modelle noch effizienter und emissionsärmer sind. Das bedeutet einen höheren Wirkungsgrad, weniger Brennstoffeinsatz und damit geringere Kosten. Wer sparsam und effizient mit Holz heizt, minimiert gleichzeitig Feinstaub und CO2-Emissionen.
Heizen mit Holz: Tipps von der Energieberatung der Verbraucherzentrale
- Jede Feuerstätte muss vom Schornsteinfeger oder von der Schornsteinfegerin abgenommen werden. Anderenfalls steigt das Risiko für Brände und Rauchgasvergiftungen deutlich. Ausstehende Prüfungen müssen dringend nachgeholt werden.
- In den Ofen gehört nach den Immissionsschutzvorgaben ausschließlich gut getrocknetes Stückholz. Zeitungen hingegen gehören ins Altpapier und Joghurtbecher in den Verpackungsmüll („gelber Sack“), alte Fensterrahmen und Spanplatten sollten auf Deponien entsorgt werden.
- Frisch produzierte Holzscheite müssen an gut belüfteten Orten mindestens ein, besser zwei Jahre trocknen, bevor sie reif für den Ofen sind. Vorher brennen sie schlechter, erzeugen weniger nutzbare Wärme und setzen Schadstoffe bei der Verbrennung frei.
- Wer einen Ofen nutzen möchte, sollte sich vorab informieren, wie ein Ofen richtig angefeuert wird. Dazu gehören sorgfältig geschichtetes Holz, kleine Scheit-Querschnitte für schnelles Anbrennen, Anzünden von oben mit wachsgetränkter Holzwolle, möglichst ungestörter Abbrand, kein Nachlegen von Scheiten. Die Zufuhr an Verbrennungsluft ist ebenfalls wichtig und das rechtzeitige Reduzieren des Abgasquerschnitts hält mehr Wärme im Haus.
Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, kann eine Energieberatung bei der Verbraucherzentrale klären. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 und in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weiterführende Informationen zur 2. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_2_1990/BJNR026940990.html