Marktcheck: Mehrwegangebotspflicht offenbar kaum umgesetzt

Pressemitteilung vom
Der im Januar und Februar durchgeführte Marktcheck der Verbraucherzentrale Berlin untersucht stichprobenartig insgesamt 60 Restaurants, Imbisse und Bäckereien in allen Berliner Bezirken. Nur 10 Prozent der untersuchten Gastrobetriebe weisen auf Mehrwegverpackungen für Essen-to-go hin, nur 15 Prozent bieten diese an – dabei ist das seit über einem Jahr vorgeschrieben.
Frau verpackt Essen für einen Lieferdienst in einem Einwegbehälter
Off

Dr. Britta Schautz, Ernährungswissenschaftlerin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Das Ergebnis unseres Marktchecks hat uns selbst erschreckt. Dass das Gesetz so ignoriert wird, hätten wir nicht gedacht. Die Betriebe müssen jetzt schnell handeln und die Mehrwegangebotspflicht umsetzen. Der Marktcheck zeigt aber auch ganz klar, dass regelmäßige Kontrollen notwendig sind. Das Gesetz sollte auch nochmal nachgeschärft werden: Pappverpackungen sind keine klimafreundliche Alternative zu Mehrwegangeboten. Und die Infrastruktur sollte verbessert werden: Wenn die Mehrwegverpackungen etwa auch in Supermärkten zurückgegeben werden können, werden sie viel besser angenommen.“

Den Marktcheck finden Sie hier.

Gesetzliche Grundlage

Um die großen Mengen an umweltbelastenden Einwegverpackungen für Take-away-Essen einzudämmen, gilt seit Januar 2023 deutschlandweit in gastronomischen Betrieben eine Mehrwegangebotspflicht. Betriebe, die Einwegkunststoffverpackungen anbieten, sind nunmehr verpflichtet, auch eine Mehrwegalternative anzubieten oder kundeneigene Gefäße zu befüllen und darauf durch Schilder oder Aushänge hinzuweisen.

Zusammenfassung der Marktcheckergebnisse

Lediglich neun der 60 Betriebe (15 Prozent) boten eine Mehrwegalternative an. Nur in sechs Betrieben waren die vorgeschriebenen Hinweise auf das Mehrwegangebot ausgehängt. Diese Informationen sind aber notwendig, damit Verbraucher*innen auf die Neuregelung hingewiesen werden und damit sie das neue Angebot überhaupt nutzen können. Immerhin gaben auf Nachfrage 50 der untersuchten Betriebe an, dass mitgebrachte Gefäße befüllt werden können.

Der Marktcheck wurde von den Projekten „Berlin is(s)t klimafreundlich“ und „Information der Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Gebiet der Ernährung“ durchgeführt. Im Erhebungszeitraum wurden in jedem Berliner Bezirk fünf gastronomische Betriebe aufgesucht und die oben genannten Fragestellungen überprüft. Mehr zum Marktcheck finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.