Dr. Britta Schautz, Ernährungswissenschaftlerin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Das Ergebnis unseres Marktchecks hat uns selbst erschreckt. Dass das Gesetz so ignoriert wird, hätten wir nicht gedacht. Die Betriebe müssen jetzt schnell handeln und die Mehrwegangebotspflicht umsetzen. Der Marktcheck zeigt aber auch ganz klar, dass regelmäßige Kontrollen notwendig sind. Das Gesetz sollte auch nochmal nachgeschärft werden: Pappverpackungen sind keine klimafreundliche Alternative zu Mehrwegangeboten. Und die Infrastruktur sollte verbessert werden: Wenn die Mehrwegverpackungen etwa auch in Supermärkten zurückgegeben werden können, werden sie viel besser angenommen.“
Den Marktcheck finden Sie hier.
Gesetzliche Grundlage
Um die großen Mengen an umweltbelastenden Einwegverpackungen für Take-away-Essen einzudämmen, gilt seit Januar 2023 deutschlandweit in gastronomischen Betrieben eine Mehrwegangebotspflicht. Betriebe, die Einwegkunststoffverpackungen anbieten, sind nunmehr verpflichtet, auch eine Mehrwegalternative anzubieten oder kundeneigene Gefäße zu befüllen und darauf durch Schilder oder Aushänge hinzuweisen.
Zusammenfassung der Marktcheckergebnisse
Lediglich neun der 60 Betriebe (15 Prozent) boten eine Mehrwegalternative an. Nur in sechs Betrieben waren die vorgeschriebenen Hinweise auf das Mehrwegangebot ausgehängt. Diese Informationen sind aber notwendig, damit Verbraucher*innen auf die Neuregelung hingewiesen werden und damit sie das neue Angebot überhaupt nutzen können. Immerhin gaben auf Nachfrage 50 der untersuchten Betriebe an, dass mitgebrachte Gefäße befüllt werden können.
Der Marktcheck wurde von den Projekten „Berlin is(s)t klimafreundlich“ und „Information der Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Gebiet der Ernährung“ durchgeführt. Im Erhebungszeitraum wurden in jedem Berliner Bezirk fünf gastronomische Betriebe aufgesucht und die oben genannten Fragestellungen überprüft. Mehr zum Marktcheck finden Sie hier.