Das Wichtigste in Kürze:
- regelmäßige Kontrollen notwendig
- Verbesserung der Infrastruktur empfehlenswert
- Rückgabemöglichkeit auch in Supermärkten sinnvoll
Das zeigt der im Januar durchgeführte Marktcheck der Verbraucherzentrale, in dem stichprobenartig insgesamt 56 Restaurants, Imbisse und Bäckereien in allen Berliner Bezirken nach einem Jahr erneut überprüft wurden. Im Vorjahresvergleich ist der Anteil der Betriebe, die Mehrwegverpackungen anbieten, von 15 auf 25 Prozent gestiegen. Doch diese Quote ist immer noch viel zu gering. Der Hinweispflicht sind 2025 genauso viele Betriebe nachgekommen wie 2024.
Dr. Britta Schautz, Ernährungswissenschaftlerin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Die Betriebe müssen jetzt schnell handeln und die Mehrwegangebotspflicht umsetzen. Der Marktcheck zeigt aber auch ganz klar, dass regelmäßige Kontrollen notwendig sind. Laut Umweltverwaltung fanden in 2024 nur in zwei von zwölf Bezirken diesbezügliche Kontrollen statt, das ist viel zu wenig, wie unsere Untersuchung zeigt. Und die Infrastruktur sollte verbessert werden: Wenn die Mehrwegverpackungen etwa auch in Supermärkten zurückgegeben werden können, nehmen Verbraucherinnen und Verbraucher sie viel besser an.“
Gesetzliche Grundlage
Um die großen Mengen an umweltbelastenden Einwegverpackungen für Take-away-Essen einzudämmen, gilt seit Januar 2023 deutschlandweit in gastronomischen Betrieben eine Mehrwegangebotspflicht. Betriebe, die Einwegkunststoffverpackungen anbieten, sind nunmehr verpflichtet, auch eine Mehrwegalternative anzubieten oder kundeneigene Gefäße zu befüllen und darauf durch Schilder oder Aushänge hinzuweisen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte das Gesetz zusätzlich noch nachgeschärft und auf Pappverpackungen ausgeweitet werden, da diese keine klimafreundliche Alternative zu Mehrwegangeboten sind.
Zusammenfassung der Marktcheckergebnisse
Der Marktcheck wurde von den Projekten „Berlin is(s)t klimafreundlich“ und „Information der Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Gebiet der Ernährung“ durchgeführt. Im Erhebungszeitraum wurden in jedem Berliner Bezirk fünf gastronomische Betriebe aufgesucht und die oben genannten Fragestellungen überprüft.