Marktcheck „Zimt in Weihnachtsgebäck“: Cassia oder Ceylon-Zimt?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale deckt Lücken bei der Deklarierung von Zimtarten auf
Zimsterne auf einem Teller und im Hintergrund liegt Tannengrün

Das Wichtigste in Kürze:

  • Cassia- und Ceylon-Zimt unterscheiden sich in Geschmack, Qualität und Cumaringehalt voneinander
  • Mehrheit der Hersteller verzichtet auf Kennzeichnung der genauen Zimtart 
  • Bestimmte Bevölkerungsgruppen sollten bei hohem Zimtverzehr Ceylon-Zimt wählen

Ob in Lebkuchen, Plätzchen oder Stollen – der warme, süße Duft von Zimt ist für viele untrennbar mit der Winter- und Weihnachtszeit verbunden. Doch Zimt ist nicht gleich Zimt: Es gibt verschiedene Zimtarten. Diese sind in der Zutatenliste von Weihnachtsgebäck jedoch so gut wie nie eindeutig deklariert, wie der Marktcheck der Verbraucherzentrale zeigt.

Off

Im stationären Handel wurden 65 verschiedene Weihnachtsgebäcke überprüft, die Zimt enthalten. Lediglich in vier Produkten war die Zimtart eindeutig gekennzeichnet. Diese Produkte stammen vom gleichen Hersteller. In allen vier Fällen handelt es sich um den qualitativ hochwertigen Ceylon-Zimt. In den anderen untersuchten Produkten des Marktchecks bleibt für Verbraucher*innen unklar, um welche Zimtart es sich genau handelt.

Es ist davon auszugehen, dass Hersteller den günstigeren Cassia-Zimt oder eine Mischung aus Ceylon- und Cassia-Zimt verwenden, wenn die genaue Zimtart in der Zutatenliste nicht genannt wird. Cassia-Zimt enthält höhere Mengen am natürlichen Aromastoff Cumarin. Erwachsene sollten am Tag nicht mehr als einen gehäuften Teelöffel Cassia-Zimt aufnehmen.

„Ein hoher Verzehr von Cassia-Zimt über einen langen Zeitraum hinweg kann bei empfindlichen Menschen und Kindern gesundheitliche Folgen an der Leber hervorrufen“, warnt Judith Schryro, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. „Wer gerne und viel Zimt isst, greift am besten auf Produkte mit dem cumarinärmeren Ceylon-Zimt zurück. Damit Verbraucher*innen diese auch erkennen können, sollten Hersteller sie entsprechend kennzeichnen“, fordert Schryro.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, dass die genaue Zimtart deklariert werden muss. Manche Hersteller kennzeichnen die Zimtart jedoch freiwillig. EU-weit gibt es Grenzwerte für den Cumaringehalt in verarbeiteten Lebensmitteln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verbraucher*innen beim Kauf von Zimt oder zimthaltigem Gebäck genau hinzuschauen und fordert Hersteller auf, die Zimtart genau zu kennzeichnen. Verbraucher*innen wird dadurch mehr Transparenz beim Einkauf ermöglicht.

Zusammenfassung der Marktcheck-Ergebnisse

Im Oktober 2024 wurden elf Einkaufsstätten in Berlin (Supermarkt, Discounter, Drogerie und Bioladen) auf das Angebot an Weihnachtsgebäck hin untersucht. Insgesamt wurden 65 Produkte gefunden, die Zimt enthalten. Nur ein Hersteller, der glutenfreie Weihnachtsgebäcke anbietet, deklariert in der Zutatenliste die genaue Zimtart.

Weitere Informationen

Artikel „Zimt in Weihnachtsgebäck: Cassia oder Ceylon?

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.