Massiver Anstieg der Beschwerden über 1N Telecom auch in Berlin

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Berlin verzeichnet einen rasanten Zuwachs an Beschwerden über Werbeschreiben der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Aufgrund der Namensähnlichkeit nehmen Verbraucher*innen an, es handele sich um Schreiben zu ihrem laufenden Vertrag bei der Deutschen Telekom und unterschreiben das Dokument ungeprüft.
Ein Mann unterschreibt einen Vertrag
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Verbraucher*innen schildern in ihren Beratungsgesprächen bei der Verbraucherzentrale Berlin, dass beispielsweise Widerrufsschreiben von der 1N Telecom GmbH schlichtweg ignoriert werden. Bei vorzeitiger Kündigung stellt 1N Telecom oft Schadensersatzforderungen bis über 400 EUR.

Christoph Fülling, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Betroffene sollten die hohen Kosten nicht ohne Weiteres hinnehmen. Es ist oft fraglich, ob tatsächlich ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. In jedem Fall haben Verbraucher*innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht, welches sich nochmal um ein Jahr verlängert, wenn Unternehmen sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren.“

Woher bezieht 1N Telecom die Daten?

Unklar ist, woher die 1N Telecom die Daten der Verbraucher*innen hat. Die Beratungssuchenden können sich laut übereinstimmenden Aussagen nicht erinnern, jemals mit diesem Anbieter in Kontakt getreten zu sein. Betroffene sollten das Unternehmen auffordern, Auskunft darüber zu erteilen, wie es an die persönlichen Daten gelangt ist. Hierzu ist das Unternehmen rechtlich verpflichtet.

Massiver Anstieg in Berlin

Bereits seit 2021 gehen bundesweit zahlreiche Beschwerden gegen die 1N Telecom bei den Verbraucherzentralen ein. Seit 2023 ist das Unternehmen verstärkt in Berlin aktiv – seit Jahresbeginn gab es hier 54 Beschwerden.

Was Betroffene tun können

Verbraucher*innen, die aus einem vermeintlichen Vertragsverhältnis mit der 1N Telecom herauskommen wollen, sollten sich rechtlich beraten lassen, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Berlin. Dort können die Rechtsberater*innen prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist – hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Weitere Tipps und Hinweise zur 1N Telecom erhalten Verbraucher*innen auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Ein Werbeschreiben der 1N Telecom finden Sie hier.

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