Im Obst- und Gemüseregal sind die Produkte in der Regel nur zum einheitlichen Stückpreis erhältlich. Außerdem finden sich kaum Artikel, die nicht dem Schönheitsideal entsprechen. Das ergab ein wiederholter bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen. Sie fordern den Handel auf, seiner Verantwortung gegen Lebensmittelverschwendung nachzukommen und Verbraucher*innen die Wahl zwischen verschiedenen Größen und Formen zu lassen: mit breiterer Auswahl und Bezahlung nach Gewicht.
Unterschiede von bis zu 720 Gramm zum Einheitspreis
Wer im Supermarkt die Wahl zwischen unterschiedlich großen Exemplaren hat, kann genau nach Bedarf einkaufen und Lebensmittelverluste vermeiden. Stückpreise dagegen verleiten schnell dazu, möglichst das größte Produkt zu wählen. Der Marktcheck 2023 zeigte erneut: Waren Kohlrabi und Eisbergsalat im Angebot, wurden sie ausschließlich zum Stückpreis verkauft. Bei Kohlrabi zeigten sich Gewichtsspannen von bis zu 720 Gramm in derselben Gemüsekiste.
Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin erklärt: „Im Obst- und Gemüseregal zeigen sich teils enorme Größenabweichungen. Im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern sollten Anbieter Obst und Gemüse grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stück verkaufen.“
Kaum krumme Geschäfte
Da Naturprodukte wie Äpfel oder Möhren nicht nach einheitlichem Schema wachsen, ergeben sich optische Unterschiede, beispielsweise im Durchmesser oder in der Form. Anbieter können ihre Ware deshalb nach Klassen sortieren – diese beurteilen aber leider hauptsächlich nach rein optischen Kriterien. Außerdem achten auch die Supermärkte stark auf Größe, Form und Ästhetik von Obst und Gemüse, stellen an ihr Sortiment diesbezüglich oft gar Anforderungen über die gesetzlich vorgegebenen hinaus. Sie bieten vor allem Produkte der ersten Klasse an, wie der bundesweite Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt. Von den in einer Stichprobe angebotenen Äpfeln gehörten rund drei Viertel zu Klasse I und lediglich ein Viertel zu Klasse II. Generell hat sich im Vergleich zur Vorerhebung aus dem Jahr 2021 wenig verändert. Nur vereinzelt wiesen Anbieter auf Obst und Gemüse der Klasse II explizit hin, zum Beispiel mit dem Aufdruck „Krumme Dinger / Krumm in der Form. Makellos im Geschmack“ oder „Möhren – die etwas anderen“.
Schautz erklärt: „Wir fordern den Handel auf, auf eigene Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen zu verzichten und deutlich mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Schönheitsfehlern abzunehmen und zu verkaufen. Das wäre ein enormer Schritt gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und würde für mehr Auswahl beim Einkauf sorgen.“
Hintergrund des Marktchecks
In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen nach einer ersten Erhebung 2021 erneut die Obst- und Gemüseabteilungen von 25 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels untersucht. Darunter befanden sich zwölf Supermärkte, elf Discounter und zwei Bio-Supermärkte. In den jeweiligen Obst- und Gemüseabteilungen erfassten die Verbraucherzentralen, wie groß der Anteil von Klasse II bei Äpfeln und Möhren im Sortiment war und ob Anbieter den Preis am Beispiel von Eisbergsalat und Kohlrabi nach individuellem Gewicht oder Stück berechneten. Bei großen Unterschieden im Gewicht wurden stichprobenhaft Minimal- und Maximalgewichte erfasst.
Weitere Informationen zum aktuellen Marktcheck und zur Vorerhebung sind hier zusammengefasst. Tipps, wie Verbraucher*innen Obst und Gemüse am besten lagern und die Haltbarkeit damit optimal ausnutzen können, finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.