Simon Götze, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Der Pflegegradrechner ist ein praktisches Werkzeug, das nicht nur schnelle Orientierung über die Pflegegrade liefert. Es erklärt nämlich auch die oft sehr juristischen Begriffe und macht so das ganze Antragsprozedere verständlich.“ Den Pflegegradrechner finden Sie hier.
Steht Ihnen Geld aus der Pflegeversicherung zu?
Bettina M. stellte vor zwei Jahren einen Antrag auf einen Pflegegrad. Sie konnte die Fenster in ihrer Altbauwohnung nicht mehr putzen und brauchte Unterstützung beim Einkaufen. Sie erreichte damals keinen Pflegegrad, da sie in allen anderen Bereichen des Lebens selbstständig war und kein weiterer Hilfedarf festgestellt wurde. Nach einem Schlaganfall änderte sich die Situation. Frau M. braucht jetzt Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- und Ergotherapie. Auf Anraten ihrer Tochter stellte Frau M. einen neuen Antrag.
Welche Kriterien entscheiden über den Pflegegrad?
Mit Hilfe des Pflegegradrechners können Frau M. und ihre Tochter vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Sie können bei der Nutzung des Rechners erkennen, dass Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen, gestellt werden. Sie können sich so auch auf eine Begutachtung vorbereiten. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.
Der Pflegegradrechner ersetzt nicht die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind dann auch telefonisch möglich.
Weiterführende Informationen
Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite der Verbraucherzentralen viele Informationen rund um das Thema der Weg zum Pflegegrad zusammengestellt. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.