Benjamin Räther, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Am besten gleich jetzt den Antrag stellen. Und dabei aufpassen, dass Sie auch auf der richtigen Seite landen – in letz-ter Zeit gab es einige Probleme mit einem Unternehmen, dessen Website den Eindruck erweckte, es handle sich um den Beitragsservice.“
Befreiung bei BAföG-Bezug
Studierende, die Anspruch auf Mittel aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Die Befreiung wird beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt.
Jede WG zahlt nur einmal
In einer Wohngemeinschaft muss der Rundfunkbeitrag nur einmal gezahlt werden, egal wie viele Zimmer und Bewohner*innen die Wohnung hat. Wer neu einzieht, muss dem Beitragsservice nur den Namen und die Beitragsnummer mitteilen, unter denen die WG zahlt.
Anders verhält es sich in Studierendenwohnheimen: Zimmer, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, gelten als einzelne Wohnung – selbst wenn sich das gesamte Stockwerk eine Küche teilt.
Irreführende Websites
Auf der Suche nach Onlineformularen landen viele auf der Seite service-rundfunkbeitrag.de. Dabei handelt es sich jedoch nicht um den offiziellen Beitragsservice, sondern um ein Unternehmen, das für das „Ausfüllen“ von Anträgen, die kostenlos gestellt werden können, jeweils 29,99 EURO in Rechnung stellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband schätzt, dass bis Mitte August bereits etwa 90.000 Verbraucher*innen auf die Seite hereingefallen waren.
Weiterführende Informationen
- Hier der Link zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Webartikel Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag
- Webartikelserie zum ersten eigenen Haushalt: „Laura zieht aus“