Schwer zu schätzen

Pressemitteilung vom
Wechsel zu dynamischem Stromtarif gut bedenken
Dynamischer Stromzähler

Das Wichtigste in Kürze:

  • Angebotspflicht für dynamische Stromtarife ab 2025
  • Smart Meter notwendig
  • Potential für tatsächliche Einsparungen schwer abschätzbar
     

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter einen dynamischen Stromtarif anbieten, bei dem sich der Preis pro Kilowattstunde flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis richtet. Damit kann der Strompreis täglich oder sogar stündlich schwanken, je nachdem wie sich Angebot und Nachfrage an der Strombörse gestalten. Dadurch wird Strom genau dann nutzbar, wenn er günstig ist. Vor dem Wechsel sollten Verbraucher*innen jedoch einiges bedenken.

Off

Strom zielgerichtet zu nutzen, wenn er preisgünstig ist, kann vor allem einen Mehrwert für Haushalte mit hohen und flexiblen Verbräuchen bedeuten, etwa wenn Elektroautos oder Wärmepumpen betrieben werden.

Preisrisiko liegt bei Verbraucher*innen

Wer sich für einen dynamischen Stromtarif entscheidet, benötigt einen Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem. Zudem liegt das Preisrisiko ab Vertragsschluss komplett auf Seiten der Verbraucher*innen und der wirtschaftliche Nutzen ist nur schwer abschätzbar. 

Auf kurze Laufzeiten achten

„Verbraucher*innen, die zu einem dynamischen Strompreis wechseln möchten, sollten auf eine kurze Laufzeit achten. Denn dann können sie unkompliziert in einen Festpreistarif wechseln, falls der Tarif doch nicht den Erwartungen entspricht“, rät Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Dynamische Tarife, die aktuell am Markt zu finden sind, haben zwar ohnehin kurze Vertragslaufzeiten, vereinzelt binden sich Verbraucher*innen aber auch bis zu ein Jahr. „Ich hoffe, dass die Stromanbieter bis zum Jahresende schnell ihrer Informationspflicht nachkommen, damit in Bezug auf die Kosten sowie die Vor- und Nachteile von dynamischen Tarifen für mehr Klarheit gesorgt wird“, so Dündar.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.