Schwer zu schätzen

Pressemitteilung vom
Wechsel zu dynamischem Stromtarif gut bedenken
Dynamischer Stromzähler

Das Wichtigste in Kürze:

  • Angebotspflicht für dynamische Stromtarife ab 2025
  • Smart Meter notwendig
  • Potential für tatsächliche Einsparungen schwer abschätzbar
     

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter einen dynamischen Stromtarif anbieten, bei dem sich der Preis pro Kilowattstunde flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis richtet. Damit kann der Strompreis täglich oder sogar stündlich schwanken, je nachdem wie sich Angebot und Nachfrage an der Strombörse gestalten. Dadurch wird Strom genau dann nutzbar, wenn er günstig ist. Vor dem Wechsel sollten Verbraucher*innen jedoch einiges bedenken.

Off

Strom zielgerichtet zu nutzen, wenn er preisgünstig ist, kann vor allem einen Mehrwert für Haushalte mit hohen und flexiblen Verbräuchen bedeuten, etwa wenn Elektroautos oder Wärmepumpen betrieben werden.

Preisrisiko liegt bei Verbraucher*innen

Wer sich für einen dynamischen Stromtarif entscheidet, benötigt einen Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem. Zudem liegt das Preisrisiko ab Vertragsschluss komplett auf Seiten der Verbraucher*innen und der wirtschaftliche Nutzen ist nur schwer abschätzbar. 

Auf kurze Laufzeiten achten

„Verbraucher*innen, die zu einem dynamischen Strompreis wechseln möchten, sollten auf eine kurze Laufzeit achten. Denn dann können sie unkompliziert in einen Festpreistarif wechseln, falls der Tarif doch nicht den Erwartungen entspricht“, rät Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Dynamische Tarife, die aktuell am Markt zu finden sind, haben zwar ohnehin kurze Vertragslaufzeiten, vereinzelt binden sich Verbraucher*innen aber auch bis zu ein Jahr. „Ich hoffe, dass die Stromanbieter bis zum Jahresende schnell ihrer Informationspflicht nachkommen, damit in Bezug auf die Kosten sowie die Vor- und Nachteile von dynamischen Tarifen für mehr Klarheit gesorgt wird“, so Dündar.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.