Verbraucherzentrale Berlin gewinnt Verfahren gegen den Werkzeughersteller Metabo

Pressemitteilung vom
Der Werkzeughersteller Metabo warb mit dem Slogan „Made by Metabo – Made in Nürtingen“ mit dem Hinweis auf ein „klares Qualitätsversprechen“ und Aussagen wie „Wo Metabo draufsteht, ist auch Metabo drin. An unserem Stammsitz in Nürtingen entstehen Elektrowerkzeuge komplett“. Tatsächlich lässt der Anbieter Produkte in China fertigen. Das Landgericht Stuttgart entschied (25.03.2024, AZ:53 O 193/23), dass diese Werbeaussagen irreführende geschäftliche Handlungen darstellen.
Nahaufnahme eines Richterhammers
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Verbraucher fühlte sich getäuscht

Dem Verfahren liegt die Beschwerde eines Verbrauchers zugrunde, für den kaufentscheidend gewesen war, dass er ein Werkzeug aus deutscher Produktion erwirbt. Nach Zusendung der bestellten Ware hatte er feststellen müssen, dass sich auf Verpackung und Werkzeug Etiketten mit der Aufschrift „Made in China“ befanden.

Urteilsbegründung

In der Urteilsbegründung wies das Landgericht Stuttgart darauf hin, dass Verbraucher*innen mit der Herstellung in Deutschland eine besondere Qualität und Zuverlässigkeit aufgrund der Einhaltung deutscher Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen verbänden. Für die Richtigkeit der Werbeaussage „Made in Nürtingen“, die mit „Made in Germany“ gleichzusetzen sei, sei es daher erforderlich, dass maßgebliche Herstellungsschritte in Deutschland erfolgen. Dies treffe jedoch allenfalls für einige Produkte des Anbieters zu, nicht aber für in China produzierte Elektrogeräte.

Keine Recherchepflicht für Verbraucher*innen

An keiner Stelle seiner Webseite trete der Anbieter dem Gesamteindruck von in Deutschland hergestellten Produkten nennenswert entgegen, führt das Gericht weiter aus. Ein Hinweis auf die Produktionsstätte in Shanghai auf der Website unter „Portrait und Historie“ reiche nicht aus, um den Gesamteindruck der Website zu korrigieren. Auch den Einwand des Anbieters, Verbraucher*innen könnten sich bei Wikipedia informieren oder alternativ die Kundenhotline kontaktieren, wies das Gericht zurück. Verbraucher*innen seien nicht gehalten, den Wahrheitsgehalt von Werbeaussagen durch eigene Recherche oder gar durch Anrufe bei der Kundenhotline zu verifizieren.

Claudia Both, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart stärkt die Verbraucherrechte. Verbraucher*innen sollten stets eine gut informierte geschäftliche Entscheidung treffen können und dürfen von Anbietern erwarten, dass Werbeaussagen auch zutreffen. Das Urteil zeigt, dass es sich nicht auszahlt, für Verbraucher*innen wesentliche Informationen, wie die Fertigung von Produkten in China, zu verschleiern, indem man mit Aussagen wie „Made in Germany“ wirbt.“

Das Urteil ist rechtskräftig.

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