Josephine Frindte, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Natürlich hört jeder gerne, dass er was gewonnen hat. Aber wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte man vorsichtig werden. Ganz allgemein gilt: Lassen Sie sich am Telefon auf gar nichts ein, wenn Sie den Anrufer nicht kennen. Und seien Sie auch online sparsam mit Ihren Daten. Wenn sie bereits in eine Abofalle geraten sind, lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern holen Sie sich Beratung. Oft können die Anbieter nicht einmal den Vertragsabschluss beweisen.“
Bei Anruf Verlust
Viele Verbraucher*innen berichten, dass ihnen am Telefon die Teilnahme an einem Gewinnspiel unterstellt wurde. Im Rahmen des Gewinnspiels hätten sie ein kostenpflichtiges Jahresabonnement abgeschlossen. Dann glichen die Betrüger am Telefon die Daten ab – etwa Handynummer, Name, Post- und Mailadresse. Da den Anrufern diese Daten bereits bekannt waren, begannen viele, zu glauben, sie hätten tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen. Der Anrufer bot ihnen an, durch dreimonatige Zahlung von 89,00 Euro das Abonnement beenden zu können. Weil die Anrufer sehr freundlich sind, werden viele Verbraucher*innen erst dann misstrauisch, wenn sie ihre Kontodaten schon herausgegeben haben. Kurze Zeit später wird dann durch eine Fremdfirma das Geld vom Konto abgebucht. Eine Auftragsbestätigung oder eine Widerrufsbelehrung erhielten die Verbraucher*innen zu keinem Zeitpunkt.
Datensparsamkeit
Oftmals berichten die Betroffenen, dass sie einige Zeit vor dem Anruf der Betrüger online eine Werbeanzeige für Gutscheine von verschiedenen Supermärkten angezeigt bekommen und in diesem Rahmen ihre Daten angegeben hatten. Den Gutschein erhielten sie allerdings nie. Die Verbraucherzentrale Berlin vermutet, dass die Betrüger hierdurch an die Daten der Betroffenen kamen.
Was können Sie tun?
- Wenn Sie den Anrufer nicht kennen, geben Sie keine Daten heraus und beenden Sie im Zweifel das Telefonat
- Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, lassen Sie sich die Vertragsunterlagen zusenden, bevor Sie am Telefon weitere Zugeständnisse machen
- Seien Sie auch online sparsam mit Ihren Daten, insbesondere bei zweifelhaften Werbeanzeigen
- Bei bereits erfolgten Abbuchungen können Sie eine Rücklastschrift vornehmen, also den Betrag bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Dies gilt bis zu acht Wochen nach der erfolgten Abbuchung. Lastschriften ohne erteiltes SEPA-Mandat können sogar innerhalb von bis zu 13 Monate zurückgefordert werden
- Prüfen Sie, ob sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Wenn nicht, hat auch die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht begonnen – sie endet dann erst nach einem Jahr und 14 Tagen