Vermieter müssen sich an CO2-Kosten beteiligen

Pressemitteilung vom
Wer eine Wohnung vermietet, muss seit 2023 einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung tragen, da Eigentümer die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizung verantworten. Dies soll Vermieter motivieren, Energiesparmaßnahmen umzusetzen und so die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren.
Rauch steigt aus einem Kamin auf
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Marie Vaubel, Projektkoordinatorin Energie von der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Das Gesetz soll Vermieter in die Pflicht nehmen, Gebäude energetisch zu sanieren. Gleichzeitig sollen Mietende von den CO2-Kosten entlastet werden.“

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mietern und Vermieter auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann und in diesem Jahr endet. 

Aufteilung der CO2-Kosten

Bei Mietwohnungen werden die CO2-Kosten nach einem Stufenmodell aufgeteilt. Basis dafür ist der jährliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der CO2-Ausstoß, desto größer ist der Kostenanteil, den der Vermieter tragen muss. In der höchsten Stufe, bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 52 kg CO2 pro Quadratmeter, entfallen 95 Prozent der Kosten auf den Vermieter.

Infografik: Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter

Das Stufenmodell: Die Kostenverteilung richtet sich nach dem jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Es gibt zehn Abstufungen, wobei Vermieter bei besonders hohem CO2-Ausstoß (≥52 kg CO2/m²/a) 95 Prozent der CO2-Kosten tragen und Mietende nur 5 Prozent.

Beabsichtigte Wirkungen

Insbesondere Mietende, die in Gebäuden mit hohem CO2-Ausstoß wohnen, werden durch das Gesetz entlastet. Vermieter sollen durch die Regelung motiviert werden, in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen zu investieren. Das senkt die CO2-Emissionen ihrer Gebäude und reduziert ihren Kostenanteil.

Wie funktioniert die Kostenbeteiligung?

Vermieter werden im Gesetz dazu verpflichtet, die CO2-Kosten in der jährlichen Heizkostenabrechnung auszuweisen, die Einstufung des Gebäudes vorzunehmen und ihren Anteil selbst von den Heizkosten der Mietenden abzuziehen. In Wohngebäuden, in denen Mietende selbst die Brennstoffe für Heizung und Warmwasser beziehen, können sie den Vermieteranteil an den CO2-Kosten selbst berechnen und sich erstatten lassen. 

Zu beachten ist, dass in denkmalgeschützten Gebäuden gegebenenfalls andere Regeln gelten können.

Hilfsmittel 

Im Internet gibt es zahlreiche Online-Rechenhilfen. Zum Beispiel beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK (co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1). Damit können Mietende selbst berechnen, welchen Anteil der CO2-Kosten ihre Vermieter tragen müssen und welchen Erstattungsanspruch sie haben. 

Auf den Seiten der Verbraucherzentralen gibt es außerdem Hinweise zur Berechnung des CO2-Preises der Heizkosten, z. B. bei einer Ölheizung.

Bei Fragen zum Energieverbrauch oder zur Verteilung der CO2-Kosten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 und in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

Über uns:

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte, anbieterunabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher*innen mit derzeit 1.000 Energieberater*innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2023 wurden fast 270.000 Privathaushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Die durch diese Beratungen bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen ermöglichen eine Einsparung, die dem Jahresenergieverbrauch aller Privathaushalte Frankfurts am Main entspricht.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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