Simon Götze, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Die starke Nutzung dieser Online-Tools übertrifft unsere Erwartungen bei weitem. Es zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist. Interaktive Anwendungen können helfen, Hemmschwellen zu überwinden. Es fällt dann leichter sich mit schwierigen und manchmal auch emotional belastenden Themen zu beschäftigen.“
Mehr als 236.000 Mal haben sich Ratsuchende mithilfe von „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ im Laufe des Jahres 2023 eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt.
Am häufigsten wählten die Nutzer*innen Patientenverfügungen (knapp 117.000 in 2023) und Vorsorgevollmachten (über 106.000 in 2023) aus. Betreuungsverfügungen wurden in 2023 über 13.000 Mal fertig gestellt. „Das entspricht der Lebensrealität vieler Menschen. Eine Betreuungsverfügung braucht man nur, wenn man keine Vertrauensperson hat, der man mit einer Vorsorgevollmacht ermöglichen kann, im eigenen Namen zu handeln“, erklärt Götze.
Online, kostenfrei und bequem
Mit „Selbstbestimmt – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen“ lassen sich bequem am heimischen Rechner und kostenfrei jeweils auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Dieser Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen Service sind die Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz.
Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen.
Am Ende erhalten die Nutzer*innen auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden müssen, damit sie wirksam werden.