Vorsorge-Tools der Verbraucherzentralen stoßen auf große Resonanz

Pressemitteilung vom
Über 373.000 Online-Vorsorgedokumente wurden von Verbraucher*innen seit dem Start von „Selbstbestimmt“ im November 2021 erstellt. Die Eingabemasken helfen Verbraucher*innen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Seniorin erstellt digitale Patientenverfügung
Off

Simon Götze, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Die starke Nutzung dieser Online-Tools übertrifft unsere Erwartungen bei weitem. Es zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist. Interaktive Anwendungen können helfen, Hemmschwellen zu überwinden. Es fällt dann leichter sich mit schwierigen und manchmal auch emotional belastenden Themen zu beschäftigen.“

Mehr als 236.000 Mal haben sich Ratsuchende mithilfe von „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ im Laufe des Jahres 2023 eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt.

Am häufigsten wählten die Nutzer*innen Patientenverfügungen (knapp 117.000 in 2023) und Vorsorgevollmachten (über 106.000 in 2023) aus. Betreuungsverfügungen wurden in 2023 über 13.000 Mal fertig gestellt. „Das entspricht der Lebensrealität vieler Menschen. Eine Betreuungsverfügung braucht man nur, wenn man keine Vertrauensperson hat, der man mit einer Vorsorgevollmacht ermöglichen kann, im eigenen Namen zu handeln“, erklärt Götze.

Online, kostenfrei und bequem

Mit „Selbstbestimmt – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen“ lassen sich bequem am heimischen Rechner und kostenfrei jeweils auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Dieser Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen Service sind die Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz.

Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen.

Am Ende erhalten die Nutzer*innen auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden müssen, damit sie wirksam werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.