Wundermittel? Fehlanzeige

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Berlin mahnt irreführende Aussagen ab und fordert strengere Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln.
Pulver zum Einrühren eines Smoothies
Off

„Bye Bye Heuschnupfen” – pünktlich zu Beginn der Pollensaison warb ein Nahrungsergänzungsmittel mit Heilsversprechen. Doch damit nicht genug: Smoothiepulver, das vor Erkältungen schützt, Vitamine gegen das Prämenstruelle Syndrom (PMS) und Öl, das sogar für Olympiasportler*innen „zugelassen” sei – echte Wundermittel oder zu schön um wahr zu sein? Vor allem nicht erlaubt, urteilte die Verbraucherzentrale Berlin und mahnte die Hersteller ab.

Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Eine ausgewogene Ernährung ist zwar gut für das Immunsystem, aber einzelne Lebensmittel können nicht vor Krankheiten schützen oder sie heilen. Deshalb dürfen sie auch nicht so beworben werden. Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln müssen die gesetzlichen Regelungen verstärkt werden, damit Verbraucher*innen sich besser vor solchen falschen Versprechungen schützen und gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden abwenden können.“

Schutz vor Erkältung und „zugelassen“ für Olympia?

Über Social Media wurde ein Pulver zum Herstellen von Smoothies als „die leckerste Routine, damit du nicht immer krank wirst“ sowie mit „Bye Bye Erkältung“ beworben.

Ein bekannter Hersteller von Müsli und Ölen bewarb sein Leinsaatöl als „zugelassen für Sportler, die an den Olympischen Spielen teilnehmen“. „Das suggeriert den Verbraucher*innen einen Einfluss auf die Fitness, ist aber aus unserer Sicht Irreführung, da eine solche Zulassung für Lebensmittel gar nicht existiert“, so Claudia Both, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Berlin.

Beide Hersteller sicherten nach Abmahnung zu, solche Aussagen zu unterlassen, das Smoothiepulver ist mittlerweile nicht mehr erhältlich.

Bei Heuschnupfen, PMS, Wechseljahrsbeschwerden?

Besonders häufig fallen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit nicht erlaubten Aussagen auf. So bewarb im letzten Jahr passend zur Pollensaison ein Unternehmen sein Produkt damit, dass es Heuschnupfen-Symptome erträglicher macht oder sogar verschwinden lässt.

Ein Berliner Hersteller wollte mit seinen „Beautiful Age-Kapseln“ sogar ein Mittel gegen „schmerzhafte PMS- sowie Wechseljahresbeschwerden“ gefunden haben.

Alle diese Aussagen sind nicht erlaubt, da es sich dabei um Krankheiten handelt, gegen die nur Arzneimittel helfen können. NEM hingegen sind keine Arzneimittel, sondern zählen schlicht zu den Lebensmitteln. Sie sind gar nicht dafür gemacht, Krankheiten zu heilen. Nach Abmahnung und in einem Fall nach erfolgreicher Klageerhebung durch die Verbraucherzentrale mussten auch diese Hersteller die Aussagen ändern.

Zunehmend Probleme mit Nahrungsergänzungsmitteln

Was die meisten Verbraucher*innen nicht wissen: NEM werden vor dem Verkauf nicht auf Sicherheit und Wirksamkeit überprüft. In den letzten Jahren kam es häufig zu Problemen, etwa durch verbotene Substanzen oder Überdosierungen.

Die Verbraucherzentrale Berlin fordert

  • die Einführung eines Zulassungsverfahrens für NEM im europäischen Binnenmarkt. Bis dahin ist auf nationaler Ebene ein zentrales Prüfverfahren für NEM hinsichtlich Sicherheit, korrekter Kennzeichnung und Richtigkeit der Werbeaussagen erforderlich
  • die Einführung verbindlicher Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe, differenziert nach Altersgruppen
  • eine stärkere Kontrolle des Verkehrs mit NEM, besonders des Internethandels

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.