Gekommen, um zu bleiben

Pressemitteilung vom
Mobile Verbraucherrechtsberatung jetzt auch in Marzahn-Hellersdorf
Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale mit BGB unterm Arm überquert eine Straße
  • Projekt „Beratung im Ostteil der Stadt“ verstetigt
  • Neue Beratungsstelle im Marzahner „Kiek in“
  • Beratung direkt vor Ort im Kiez als Erfolgsmodell


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Das Projekt „Beratung im Ostteil der Stadt“ war von Anfang an ein Erfolgsmodell bei der Verbraucherzentrale Berlin. Nun wird das Angebot auf Dauer ausgelegt und nach Pankow, Lichtenberg und Treptow-Köpenick eine neue Beratungsstelle in Marzahn-Hellersdorf eröffnet.

Kurze Wege zum guten Rat – so lässt sich das Konzept der mobilen Beratung zusammenfassen. Verbraucher*innen sollen mit ihren Sorgen und Nöten direkt vor Ort in ihrem Kiez Hilfe in Anspruch nehmen können.

Mobile Beratungen als dauerhaftes Angebot

„Unsere Termine sind immer sehr schnell ausgebucht, was den großen Bedarf an Vor-Ort-Beratung beweist“, sagt Christoph Fülling, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir unsere mobilen Angebote nun dauerhaft in Berlin anbieten können und hoffen, dass noch weitere Bezirke hinzukommen“, so Fülling. Die Fragen in der Beratung ähneln jenen, die auch am Hauptstandort in Tempelhof gestellt werden, darunter Probleme mit Handyverträgen und Inkassoschreiben. Auch in den Kiezen ist jedoch eine wichtige Neuerung im Verbraucherrecht noch nicht wirklich angekommen. Dabei trat das Gesetz für faire Verbraucherverträge bereits am 01.03.2022 in Kraft.

Information und Prävention als Kernaufgabe der Verbraucherzentrale

Langfristige Verträge, die nach dem 28.02.2022 abgeschlossen wurden, können nämlich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Für langfristige Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gilt die Gesetzesänderung nicht. Bei diesen Verträgen kann eine Verlängerung maximal ein Jahr betragen, auch wenn die Verlängerung erst nach dem 28.02.2022 eintritt.

Zu beachten ist aber, dass dies nicht für alle langfristigen Verträge gilt, sondern nur für Verträge, welche die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben. Davon umfasst sind beispielsweise Strom- und Gasverträge, Zeitungsabonnements, Wartungsverträge und Unterrichtsverträge. Nicht unmittelbar davon umfasst sind beispielsweise Mietverträge und Leasingverträge sowie Musik- oder Videostreaming.

Telekommunikationsverträge, das heißt Mobilfunk-, Internet-, Festnetz- und TV-Verträge, können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden, egal wann diese abgeschlossen wurden. Darüber informiert Christoph Fülling dann auch gern einmal präventiv, denn „Verbraucherinnen und Verbrauchern Wissen zu vermitteln, das ihnen hilft, erst gar nicht in bestimmte Fallen zu tappen, ist mir ein wichtiges Anliegen“, sagt der Jurist. Und wenn es dann doch passiert, steht das Team der mobilen Verbraucherrechtsberatung zur Unterstützung bereit.

Weitere Informationen

  • Beratung in Lichtenberg: Kiezspinne, Schulze-Boysen-Straße 38, 10365 Berlin, montags 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, dienstags 10:00 bis 13:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Beratung in Pankow: Beratungsbüro im Stadtteilzentrum Pankow, Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin, mittwochs 10:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags 10:00 bis 13:00 Uhr
  • Beratung in Treptow-Köpenick: Beratungsbüro im Haus von My Way Soziale Dienste, Katzengraben 19, 12555 Berlin, donnerstags 10:00 bis 13:00 Uhr
  • Beratung in Marzahn-Hellersdorf: Beratungsstelle im „Kiek in“, Rosenbecker Str. 25/27, 12689 Berlin, mittwochs 10:00 bis 13:00 Uhr
     

Online-Terminbuchung unter https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/beratung-be

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