Automatisierte Entscheidungssysteme stärker regulieren

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Seien es Suchmaschinen, Scorings oder Sprach-Assistenten: Verbraucher*innen sind zunehmend mit dem Einsatz von automatisierten Verfahren konfrontiert, die Entscheidungen treffen oder vorbereiten.
Illustration des Brandenburger Tors aus Leiterbahnen eines Chips

Die automatisierten Entscheidungssysteme (AES) können Risiken für Verbraucher*innen schaffen, indem AES beispielsweise fehlerhafte und diskriminierende Entscheidungen treffen, weshalb mehr Transparenz und Kontrolle notwendig sind.

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Auf Bundesebene sollte sichergestellt werden, dass Verbraucher*innen transparente Informationen darüber erhalten, warum und auf welcher Datengrundlage konkrete Entscheidungen über sie getroffen oder automatisiert vorbereitet wurden. Bei risokoreichen AES sollten die Hersteller die angewendeten Verfahren zusätzlich erläutern, um Nachvollziehbarkeit zu schaffen. Somit wird gewährleistet, dass unabhängige Expert*innen oder Aufsichtsinstitutionen die AES prüfen können.

Es muss geklärt sein, welche Berliner Aufsichtsinstitutionen für AES zuständig sind, damit Verbraucher*innen bei Problemen kompetente Ansprechpartner*innen haben. Um kontinuierlich auf dem Stand der technologischen Entwicklungen zu sein, müssen die Aufsichtsinstitutionen entsprechend mit Ressourcen und Expertise ausgestattet werden. Des Weiteren benötigen sie ausreichend Befugnisse, damit sie AES kontrollieren können.

Bisher hat Berlin kein Register darüber, wo AES in Landesbetrieben oder Verwaltungen im Einsatz sind, obwohl dies dringend notwendig wäre.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Auf Bundesebene muss die Überprüfbarkeit von Daten und Verfahren gesetzlich verankert werden.
  • Die Zuständigkeiten für die Aufsicht über AES in Berlin müssen festgelegt werden.
  • Es muss ein Register erstellt werden, wo AES in Berliner Landesbetrieben und Verwaltungen im Einsatz sind.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

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