eine*n Jurist*in (m/w/d) in Vollzeit als Verbraucherberater*in

Stand:
Stellenausschreibung
Off

Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell geförderte, gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucher*innen in Fragen des privaten Konsums. Die Anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit. Wir setzen uns für Verbraucherrechte ein und verfolgen Rechtsverstöße auch durch Verbandsklagen.

Wir suchen so schnell wie möglich, befristet bis 21.03.2025 (Vertretung Mutterschutz, mit sich anschließender Elternzeit),
eine*n Jurist*in (m/w/d) als Verbraucherberater*in
zur Verstärkung unseres Bereiches „Recht und Beratung“.
 

Ihre Aufgaben:

  • gezielte allgemeine Verbraucherrechtsberatung sowie außergerichtliche Vertretung von Verbraucher*innen gegenüber Anbietern
  • Unterstützung der themenspezifischen Öffentlichkeits- und Medienarbeit der Verbraucherzentrale durch Interviews sowie Erstellung von Artikeln für die Webseite und Pressemitteilungen 

Diese Voraussetzungen bringen Sie mit:

  • Studienabschluss als Jurist*in (1. Staatsexamen), Wirtschaftsjurist*in
  • Kenntnisse im Verbraucherrecht (Reise-, Kauf, Werkvertrags-, Telekommunikationsrecht etc.)
  • Beratungserfahrung
  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen

Womit Sie uns noch überzeugen können:

  • Organisationstalent und selbständige Arbeitsweise
  • ausgeprägte soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Interesse an verbraucherpolitischen Fragen
     

Was wir Ihnen anbieten:

  • eine abwechslungsreiche, anspruchsvolle und sinnstiftende Tätigkeit
  • eine teamorientierte Arbeitsatmosphäre in einem politisch spannenden Umfeld
  • familienfreundliche Arbeitszeiten, Gleitzeit und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
  • eine attraktive betriebliche Altersvorsorge
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Vergütung nach Entgeltgruppe 10 TV-L möglich.
Die Stelle ist befristet und mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,4 Stunden zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Berlin.


Wir schätzen die Vielfalt in unserem Unternehmen und begrüßen ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung,
Behinderung, Alter und sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung unter Angabe der Kennziffer BERATER-RB-102024 an die Verbraucherzentrale Berlin, Frau Hartmann, Ordensmeisterstraße 15–16, 12099 Berlin, bewerbung@vz-bln.de (max. 5 MB und in einer PDF-Datei).

Unsere Datenschutzinformation finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/datenschutz#bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!  

 

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.