Fernwärme verbraucherfreundlich regulieren

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Um Preistransparenz zu gewährleisten und das Gelingen der Energiewende sicherzustellen, muss der Monopolmarkt Fernwärme verbraucherfreundlich reguliert werden.
Illustration zu Fernwärme
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Der Fernwärmemarkt ist einer der letzten unregulierten Monopolmärkte in Deutschland. Verbraucherschutzstandards, die im Strom- und Gasmarkt selbstverständlich sind, gelten hier nicht. Es besteht deshalb die Gefahr, dass Verbraucher*innen aufgrund der mangelnden Berücksichtigung ihrer Interessen das Vertrauen in die Fernwärme verlieren, obwohl der Ausbau der Fernwärme als wichtiger Baustein für die Energiewende gilt.

Unter anderem beklagen Verbraucher*innen die mangelnde Preistransparenz, nicht nachvollziehbare Preisänderungsvorbehalte, das Verhältnis von Grund- und Arbeitspreis und generell zu hohe Preise. Auch die unzureichende Möglichkeit, auf andere Anbieter oder eine andere Wärmeversorgung ausweichen zu können, sind aus Verbraucher*innensicht problematisch. Darüber hinaus fehlt es an regelmäßigen Preiskontrollen sowie einer eigenen Instanz, an die sich Fernwärmekund*innen bei Problemen wenden können. In Berlin ist der Anteil der Fernwärme an der Wärmeversorgung mit 30 % doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Das Thema ist demnach für die Berliner Stadtgesellschaft von besonders hoher Relevanz.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Eine Neufassung der Rahmenbedingungen für Fernwärmelieferverträge, die den Verbraucherschutzstandards in anderen Energiemärkten entspricht, muss erfolgen.
  • Die Netzbetreiber müssen zur Veröffentlichung der Netzentgelte und deren Kalkulationsgrundlagen auf ihrer Webseite verpflichtet werden.
  • Eine Ausweitung des Anschluss- und Benutzungszwangs auf Grundstücke mit bestehenden Heizversorgungseinrichtungen muss vermieden werden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.