Weil ein Strom- oder Gasbelieferungsvertrag nicht mehr mündlich abgeschlossen werden kann, sind Verbraucher*innen seit dem 27. Juli 2021 besser geschützt, wenn sie im Rahmen einer Telefonwerbung angerufen werden. Auf diese Besonderheit gehen wir ein und geben Einblick, welche Rechte den Betroffenen zustehen.
Du hast Fragen oder Anregungen? Dann schreibe gerne an wvs@vz-bln.de.
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