Hilfsangebote zur Altersvorsorge ausbauen

Stand:
Für viele Berliner*innen ist die Altersvorsorge ein existenzielles Problem. Neutrale Beratung und Information kann vielen von ihnen helfen, das Problem anzugehen. Diese Hilfe sollte niedrigschwellig und breit angeboten werden.
Illustration eines Schaukelstuhls vor einer Euromünze
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Vielen Berliner*innen droht mit Renteneintritt eine drastische Absenkung ihres Lebensstandards, oftmals unter die Armutsgrenze. Denn die Höhe der gesetzlichen Rente sinkt, und viele Berliner*innen können während ihrer Berufslaufbahn keinen hohen Anspruch an gesetzlicher Rente aufbauen, etwa weil sie unstete Erwerbsbiografien haben, Solo-Selbständige oder Künstler*innen mit unregelmäßigem Verdienst sind. Die Corona-Krise hat diese Problematik noch verstärkt.

Zugleich stehen die Betroffenen vor einem komplexen System der privaten Altersvorsorge mit einer Vielzahl ungeeigneter Produkte und Fallstricke, zudem oft in Konflikt mit den eigenen Wertvorstellungen. Die Betroffenen resignieren und verdrängen die Problematik aus dem Gefühl einer Überforderung heraus. Sie sollten sich jedoch beraten lassen, ob nicht doch eine auskömmliche Altersvorsorge, zum Teil auch unter Berücksichtigung ethisch-ökologischer Kriterien, erreichbar ist. Entsprechendes Wissen muss bereits an junge Verbraucher*innen vermittelt werden.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Gefährdete Zielgruppen müssen gezielt angesprochen werden, um das Gefühl der Hilflosigkeit zu überwinden und die sinnvollen und gangbaren Wege aufzuzeigen. Dazu benötigt es eine öffentlichkeitswirksame Kampagne.
  • Die unabhängige, nicht privat finanzierte Finanzbildung an Berliner Schulen muss gestärkt werden.
  • Ein von Provisionsinteressen unabhängiges, sachkundiges und möglichst niedrigschwelliges Beratungsangebot für Verbrau-cher*innen muss ausgebaut werden. Dazu gehören auch interaktive, digitale Informations- und Beratungsinstrumente.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.