Wenn Sie einen Hinweis auf einen organisationsinternen Missstand geben wollen, können Sie dies sowohl anonym als auch unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen.
Für die Verbraucherzentrale Berlin wird die interne Meldestelle von Rechtsanwalt Cornelius Matutis, Berliner Straße 57, 14467 Potsdam betrieben. Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:
- Nutzung des Online-Formulars Hinweis geben – (anwaltliche-meldestelle.de)
- Kontakt per E-Mail an hinweis@anwaltliche-meldestelle.de
- Telefon oder nach Terminvereinbarung persönlich: 0331 813284-70
Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.
Zum Hintergrund
Am 02.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen umgesetzt, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Richtlinie).
Inhalt des HinSchG sind umfangreiche Regelungen zum Schutz von Hinweisgeber*innen, zum Beispiel zur Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person und zum Schutz vor Repressalien. Das HinSchG sieht ein dreistufiges Meldekonzept vor. Hierbei ist die interne Meldestelle der bevorzugte Meldekanal, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und der Hinweisgebende keine Repressalien zu befürchten hat. Meldungen sind über ein elektronisches Hinweisgeberportal, per E-Mail, Telefon oder nach Vereinbarung persönlich möglich.
Weitere Hintergründe zum Hinweisgeberschutzgesetz, zur internen Meldestelle sowie zu zusätzlichen externen Meldewegen und über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen innerhalb der EU finden Sie hier: https://anwaltliche-meldestelle.de