Hinweisgeberschutzgesetz

Bitte beachten: Die interne Meldestelle dient nicht für Beschwerden über Anbieter oder allgemeines Feedback, sondern setzt die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes um. Interne Hinweisgeber*innen (Whistleblower) bekommen hier eine Adresse, um auf organisationsinterne Missstände aufmerksam zu machen.

Wenn Sie einen Hinweis auf einen organisationsinternen Missstand geben wollen, können Sie dies sowohl anonym als auch unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen.

Für die Verbraucherzentrale Berlin wird die interne Meldestelle von Rechtsanwalt Cornelius Matutis, Berliner Straße 57, 14467 Potsdam betrieben. Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Zum Hintergrund

Am 02.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen umgesetzt, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Richtlinie).

Inhalt des HinSchG sind umfangreiche Regelungen zum Schutz von Hinweisgeber*innen, zum Beispiel zur Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person und zum Schutz vor Repressalien. Das HinSchG sieht ein dreistufiges Meldekonzept vor. Hierbei ist die interne Meldestelle der bevorzugte Meldekanal, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und der Hinweisgebende keine Repressalien zu befürchten hat. Meldungen sind über ein elektronisches Hinweisgeberportal, per E-Mail, Telefon oder nach Vereinbarung persönlich möglich.

Weitere Hintergründe zum Hinweisgeberschutzgesetz, zur internen Meldestelle sowie zu zusätzlichen externen Meldewegen und über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen innerhalb der EU finden Sie hier: https://anwaltliche-meldestelle.de

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Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.