Nahrungsergänzungsmittel besser überwachen

Stand:
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind in Deutschland die Lebensmittel mit der höchsten Beanstandungsquote durch die Lebensmittelüberwachung. Dadurch werden NEM zu einer nicht sicheren Produktgruppe, über die gezielter aufgeklärt werden muss.
Illustration zu Nahrungsergänzungsmitteln
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NEM sind laut Definition Lebensmittel, welche die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Die Nationale Verzehrsstudie II zeigt, dass die Versorgung mit Nährstoffen in Deutschland ganzjährig ein hohes Niveau aufweist. Dennoch greift etwa ein Drittel der Erwachsenen regelmäßig zu NEM, was das Risiko einer Überdosierung von Nährstoffen birgt.

Die Produkte werden häufig mit nicht zulässigen Werbeversprechen angepriesen. Da NEM keiner Zulassungspflicht unterliegen, sondern lediglich angemeldet werden müssen, wird dies auch erst beim Inverkehrbringen augenscheinlich. Gerade im Zuge der Corona-Pandemie bewarben Hersteller ihre Produkte unzulässigerweise mit einem Schutz vor dem Coronavirus.

Spezielle Zielgruppe sind häufig Senior*innen, die über gezielte Postwurfsendungen oder Werbung in Apothekenzeitungen erreicht werden sollen. Gerade sie müssen gezielt aufgeklärt werden, um wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schaden zu vermeiden.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe müssen festgelegt werden.
  • NEM müssen besser amtlich überwacht und kontrolliert sowie schnellere Produktrückrufe ermöglicht werden.
  • NEM müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem Inhaltsstoffe, Dosierung, Kennzeichnung und Werbeaussagen überprüft werden.
  • Maßnahmen wie die Etablierung einer Vernetzungsstelle Senior*innenernährung müssen die Aufklärung für spezielle Zielgruppen gewährleisten.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.