NEM sind laut Definition Lebensmittel, welche die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Die Nationale Verzehrsstudie II zeigt, dass die Versorgung mit Nährstoffen in Deutschland ganzjährig ein hohes Niveau aufweist. Dennoch greift etwa ein Drittel der Erwachsenen regelmäßig zu NEM, was das Risiko einer Überdosierung von Nährstoffen birgt.
Die Produkte werden häufig mit nicht zulässigen Werbeversprechen angepriesen. Da NEM keiner Zulassungspflicht unterliegen, sondern lediglich angemeldet werden müssen, wird dies auch erst beim Inverkehrbringen augenscheinlich. Gerade im Zuge der Corona-Pandemie bewarben Hersteller ihre Produkte unzulässigerweise mit einem Schutz vor dem Coronavirus.
Spezielle Zielgruppe sind häufig Senior*innen, die über gezielte Postwurfsendungen oder Werbung in Apothekenzeitungen erreicht werden sollen. Gerade sie müssen gezielt aufgeklärt werden, um wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schaden zu vermeiden.
Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:
- Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe müssen festgelegt werden.
- NEM müssen besser amtlich überwacht und kontrolliert sowie schnellere Produktrückrufe ermöglicht werden.
- NEM müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem Inhaltsstoffe, Dosierung, Kennzeichnung und Werbeaussagen überprüft werden.
- Maßnahmen wie die Etablierung einer Vernetzungsstelle Senior*innenernährung müssen die Aufklärung für spezielle Zielgruppen gewährleisten.